Vor gut zwei Monaten forderten 38 zivilgesellschaftliche Organisationen, in einer gemeinsamen Erklärung, Rechtsfragen bezüglich immaterieller Güter und datenschutzrechtliche Regelungen aus dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen (TAFTA) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika herauszuhalten. Wir hatten mehrfach ausführlich über die Initiative berichtet.

U.a. drängen die Unterstützer mit Hinweis auf die völlig unzureichende Transparenz der Verhandlungen des ACTA-Abkommens auf eine möglichst große Nachvollziehbarkeit der TAFTA-Verhandlungen und eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Unter anderem sprechen sich die Erstunterzeichner der Initiative dafür aus, sämtliche TAFTA-Abkommens-Entwürfe und sonstige Positionspapiere „zeitnah und laufend“ zu veröffentlichen. In einem Blogpost vom 19. März 2013 haben wir unsere Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Organisationen zugesagt.

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das Abkommen auf Eis zu legen, teilen wir die Befürchtung, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte und haben sie wiederholt aufgefordert, dies nicht zu tun und Transparenz und Beteiligung sicherzustellen.

Um der Bundesregierung zu signalisieren, dass man ihr weiteres Vorgehen aufmerksam verfolgt, haben wir der Bundesregierung mehrere schriftliche Fragen zu den TAFTA-Verhandlungen gestellt. Unter anderem wollten wir von der Bundesregierung erfahren, was Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen ist und wie die Bundesregierung gedenkt, sich für Transparenz und Beteiligung einzusetzen. U.a. hatte netzpolitik.org über unsere Initiativen berichtet. Unsere Befürchtungen scheinen sich derzeit, sowohl was den Inhalt des Abkommens als auch was dessen erneute Intransparenz und die mangelnde zivilgesellschaftliche Beteiligung angeht, zu bewahrheiten.

So geht aus den Antworten der Bundesregierung hervor, dass sie erwartet, dass „Regelungen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte“ durchaus Teil des Abkommens sein werden. So verweist die Bundesregierung darauf, dass dies auch bei früheren Abkommen der Europäischen Union mit anderen Drittstaaten der Fall war. Die Bundesregierung spricht sich außerdem – im Gegensatz zu den zivilgesellschaftlichen  Organisationen – explizit dafür aus, dass entsprechende Regelungen auch bei TAFTA Berücksichtigung finden, da hohe Schutzstandards „im Interesse der europäischen – und auch deutschen – Industrie“ lägen.

Um die Bereitschaft der schwarz-gelben Bundesregierung, eventuell doch noch umzudenken, zu erhöhen, habe ich mit Hilfe einer weiteren schriftliche Frage (hier ein ausführlicher Blogpost) nachgehakt und die Bundesregierung um Auskunft darüber gebeten, wie sie sich gegenüber den Verhandlungsparteien, auch vor dem Hintergrund des Scheiterns des ACTA-Abkommens, für eine möglichst umfassende Transparenz und eine tatsächliche Beteiligung der Zivilgesellschaft an den TAFTA- Verhandlungen einsetzen will. U.a. habe ich der Bundesregierung vorgeschlagen, die Interessen der Zivilgesellschaft durch begleitende, öffentliche Stakeholder-Meetings oder ein Konsultationsverfahren sicherzustellen.

Erfreut hatte uns das – wie wir heute wissen leider nur scheinbare – Umdenken der Bundesregierung in Sachen Transparenz und Beteiligung. So gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine erneute Nachfrage an, sich gegenüber der Europäischen Kommission „insgesamt für einen transparenten Verhandlungsprozess“ einsetzen zu wollen. Weiter verwies sie darauf, dass die EU-Kommission über Anhörungen und Konsultationen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen und der Zivilgesellschaft in Kontakt zu treten beabsichtige und sie selbst am 10.04.2013 eine erste Anhörung durchgeführt habe, „um dem breiten öffentlichen Interesse und dem Wunsch nach Transparenz (…) zu entsprechen“.

Hier wurden wir hellhörig und haben die Bundesregierung gefragt, wer denn zu dem besagten Treffen eingeladen wurde. Die Antwort der Bundesregierung hat uns wirklich überrascht. Sie ist durchaus vielsagend. Bei netzpolitik war vor einigen Tagen bereits eine Auswahl der zur Anhörung eingeladenen Interessenvertreter nachzuvollziehen, darunter u.a. der Bund der Industrie, der Deutscher Zigarettenverband, die Deutsche Post AG, die GEMA, der Kulturrat, ver.di, die Deutsche Telekom, Hubert Burda Medien, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie.

An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Antwort der Bundesregierung mit der vollständigen Liste (pdf). Sie dokumentiert, dass die schwarz-gelbe Koalition aus den bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt hat und offenbar auch nach wie vor nicht bereit ist, auch andere Interessen als die der Wirtschaft in den Prozess einzubeziehen. Anders ist die Begründung für die Auswahl der eingeladenen Gäste, unter denen sich kein einziger Vertreter der Zivilgesellschaft befindet, nicht zu interpretieren:

“Das BMWI lädt aufgrund langjähriger Erfahrung Verbände und Interessenvertreter ein, die an solchen Gesprächen regelmäßig teilnehmen. Die Auswahl erfolg nach allgemeinen Kriterien und wird für alle Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit Drittstaaten gleichmäßig gehandhabt.”

Dass die Bundesregierung also scheinbar gewillt ist, exakt die gleichen Fehler wie bei ACTA nun auch bei TAFTA noch einmal zu wiederholen, können wir nur bedingt nachvollziehen. Wir werden in Sachen TAFTA auch weiterhin am Ball bleiben. Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten.

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