Heute hat ein gemeinsames Berichterstattergespräch zum Entwurf der 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes stattgefunden. Darin sind auch die Modalitäten einer Erlaubniserteilung für den Einsatz von Drohnen geregelt. Drohnen stellen potentiell eine erhebliche Gefährdung des Datenschutzes der Bürgerinnen und Bürger dar. Im Laufe des heutigen Berichterstattergespräches haben wir uns mit aller Deutlichkeit dafür eingesetzt, dass die Erlaubniserteilung explizit auch die Prüfung der Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet. Wir freuen uns über die heutige Zusage des Staatsekretärs des Bundesverkehrsministeriums, unsere Bedenken und die des Bundesdatenschutzbeauftragten aufzugreifen.
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