Derzeit sieht es so aus, als sei die schwarz-gelbe Koalition in Sachen Netzsperren endlich zur Vernunft gekommen. Die Entscheidung der Bundesregierung war überfällig. Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Diskussionen der vergangenen Monate haben endgültig belegt: Netzsperren sind kein probates Mittel, die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Internet zu unterbinden. Im Gegenteil: Sie sind kontraproduktiv, verleiten zur Untätigkeit und verdecken die Sicht auf eine dringend benötigte mehrdimensionale Gesamtstrategie für den Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Nachdem am 25. Oktober 2010 bereits im Unterausschuss Neue Medien ein Expertengespräch mit Sachverständigen stattfand, zog der – bei dem Thema Netzsperren federführende – Rechtsausschuss am 10.11.2010 nach. Während im Unterausschuss Experten zum Thema „Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet: Technische und organisatorische Fragen“ angehört wurden, beschäftigte sich der Rechtsausschuss am 10.11.2010 mit den von allen Oppositionsfraktionen vorgelegten Gesetzesentwürfen. Nun liegt das Wortprotokoll der Anhörung vor.
Nachdem in der letzten Woche das BKA durch die Vorlage der Löschergebnisse für den Januar 2011 dokumentiert hat, dass wir uns, was die Löschbemühungen angeht, auf einem guten Weg befinden, und auch aus Koalitionskreisen zu hören war, dass auch die Unterzeichnung des so genannten Harmonisierungspapiers nun tatsächlich unmittelbar bevorsteht, hat die Bundesjustizministerin gestern auf einem Kongress des eco zu Protokoll gegeben, dass man das Zugangserschwerungsgesetz nun endgültig aufheben wolle. Auch aus Kreisen der FDP Fraktion war kurz danach zu vernehmen, dass eine Einigung mit der CDU/CSU unmittelbar bevorstünde.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen.
Heute sind die die Netzsperren betreffenden Teile des Zugangserschwerungsgesetzes genau ein Jahr ausgesetzt. Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Passiert ist seidem wenig.
Am Anfang der Legislatur hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Teil des am Ende der vorausgegangenen Legislaturperiode noch rasch unterzeichneten Zugangserschwerungsgesetzes, der das Sperren von Seiten betrifft, per Ministererlass vom 17. Februar 2010 auszusetzen und stattdessen nur noch „Löschen statt Sperren“ zu wollen. Die Erfolge der Löschbemühungen sollten nach einem Jahr evaluiert werden. Heute wissen wir: Obwohl die einjährige Evaluierungsfrist abgelaufen ist, hat die Bundesregierung keinerlei Plan, wie die Evaluierung ausgestaltet und wer sie vornehmen soll - ein Armutszeugnis.
Während des letzten Jahres, in dem der Teil des Zugangserschwerungsgesetzes der das Sperren regelt, ausgesetzt war, haben die beteiligten Akteure erfolgreiche Anstrengungen unternommen, das Löschen von Darstellungen sexuellen Missbrauchs weiter zu verbessern und ihr Vorgehen verstärkt aufeinander abzustimmen. Seit langem sollte das so genannte Harmonisierungspapier unterzeichnet werden. Laut Bundesregierung ist es nun offenbar endlich bald soweit - pünktlich zum Auslaufen der Evaluierungsfrist.
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