In unregelmäßigen Abständen berichten wir über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Erst […]
Seit heute Mittag kennen wir ihn, den Koalitionsvertrag einer etwaigen neuen GroKo. An dieser Stelle will ich eine Erst-Bewertung der […]
Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliche WLANs nutzen - weltweit ist das eine verbreitete Selbstverständlichkeit, nur in Deutschland bekommen es nunmehr schon zwei Regierungen unter Kanzlerin Merkel nicht hin, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der "Störerhaftung" vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes und auch der jüngste Vorstoß aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird daran absehbar wohl nichts ändern: Denn dieser sieht neben einigen unentschlossenen Entlastungsschritten bei der Providerhaftung mit den nun erstmals gesetzlich geplanten Netzsperren eine folgenschwere Verschlimmbesserung vor.
Auf ihrem Parteitag im November 2016 haben die schleswig-holsteinischen Grünen ein Wahlprogramm für die im Mai anstehende Landtagswahl (#ltwsh17) beschlossen. Schon lange ist Netzpolitik kein für sich alleine stehendes Thema mehr. Die Digitalisierung zieht sich durch alle Lebens- und Politikbereiche. Deshalb gibt es im Landtagswahlprogramm der schleswig-holsteinischen Grünen zu jedem thematischen Abschnitt einen "Digitalteil", der die digitalen Chancen und Herausforderungen des Politikbereichs beleuchtet. An dieser Stelle dokumentieren wir die Digitalpolitik des Landtagswahlprogramms.
Der Ausschuss Digitale Agenda beschäftigte sich kürzlich mit dem sehr aktuellen und interessanten Thema "Digitale Flüchtlingsinitiativen". Nachdem das Thema zuvor bereits in einer nicht-öffentlich Sitzung diskutiert wurde, fand am 08. Juni ein öffentliches Fachgespräch statt. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video des Fachgesprächs.
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