Beinahe zehn Jahre ist die Engagementstrategie der Bundesregierung inzwischen alt. Irgendwann in diesem Zeitraum ist auch die nationale Engagementpolitik steckengeblieben, […]
Seit Jahren kündigt die Bundesregierung an, das Urheberrecht reformieren und an das digitale Zeitalter anpassen zu wollen. Vor Kurzem fragten wir noch einmal, wann mit der Reform zu rechnen ist. Das ernüchternde Ergebnis: Entgegen der Rhetorik des Koalitionsvertrages traut man sich nicht an eine ganzheitliche Reform, die dem Anspruch gerecht wird, die Regeln für den Umgang mit kulturellen, wissenschaftlichen oder journalistischen Werken näher an die digitale Welt heranzuführen. Die ambitionslose Bundesregierung stückwerkelt lieber an drei Vorhaben: Der Reform des Urhebervertragsrechts, der Reform der Verwertungsgesellschaften und der Vorlage einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Wir haben, um die Bundesregierung zu tatsächlichen Reformen zu bewegen, drei eigene Anträge vorgelegt, die über die zaghaften Versuche der GroKo hinausgehen.
Der Vertrag von Marrakesch verfolgt das Ziel, Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Der Vertrag wurde im Juni 2013 abgeschlossen, wartet aber noch immer auf seine Ratifizierung. Damit dieser in Kraft tritt, müssen zwanzig der insgesamt 79 Verhandlungspartner den Vertrag ratifizieren. Bisher haben jedoch erst 16 Länder ratifiziert. Sowohl Deutschland als auch die EU fehlen noch. Sie befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit über die Zuständigkeiten. Konstantin fordert Bundesregierung und Kommission auf, ihre Kompetenzstreitigkeiten, im Zuge derer derzeit Millionen sehbehinderter Menschen in Geiselhaft genommen werden, schnellstmöglich zu beenden. Sowohl Kommission als auch Bundesregierung sollten alles daran setzen, dass Sehbehinderten baldmöglichst der lange in Aussicht gestellte, verbesserte Zugang zu Wissen auch tatsächlich ermöglicht wird.
Für den "Hirschberg", eine Schrift des Bund Neudeutschland (ND) und der Gemeinschaft Katholischer Männer und Frauen (KMF), habe ich für die Ausgabe 9/2012, die sich mit der "Digitalisierung unseres Lebens" beschäftigt, einen Gastbeitrag über (grüne) Netzpolitik verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren. Der Artikel ist - bewusst - sehr grundlegend gehalten. Wie immer freue ich mich über Eure Kommentare!
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von wissenschaftlichen Informationen. Ein offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den dauerhaft freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen (Open Access). Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, deren Ergebnisse ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein sollten. Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open Access-Bewegung im Wissenschaftsbereich. Deshalb haben wir gestern den umfassenden Antrag „Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung“ in den Bundestag eingebracht. Hier skizzieren wir noch einmal die wichtigsten Punkte unseres Antrages. Außerdem könnt Ihr meine Protokollrede noch einmal nachlesen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet der Wissenschaft vielversprechende neue Möglichkeiten im Umgang mit Wissen und für die Verbreitung von Informationen. Offener Wissenschaftsdiskurs ist auf den freien, d.h. für Nutzerinnen und Nutzer gebührenfreien Zugang zu wissenschaftlichen Beiträgen angewiesen. Insbesondere gilt dies im Fall öffentlich geförderter Forschung, die ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren zugänglich sein muss (Open Access). Die grüne Bundestagsfraktion unterstützt die Anliegen der Open-Access-Bewegung nachdrücklich und hat gerade hierzu einen Antrag vorgelegt.
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