Die heutige öffentliche Anhörung im Innenausschuss zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur […]
Gestern hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ihren 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und […]
Gerade hat die Beratung des Etatentwurfes für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Vosshoff, stattgefunden. Anja Hajduk, grünes Mitglied im Haushaltsauschuss, und Konstantin haben im Namen der grünen Bundestagsfraktion eine Stellenaufstockung von insgesamt 200 zusätzlichen Stellen in den nächsten zwei Jahren beantragt. Gerade in Zeiten, in denen die schwarz-rote Bundesregierung für erhebliche personelle Aufstockung bei den Sicherheitsbehörden sorgt, muss die Behörde in die Lage versetzt werden, ihrer verfassungsrechtlich vorgesehenen Aufsichtsfunktion gerecht werden zu können. Dass die Koalitionsfraktionen dieser Stellenaufstockung, die den stark gestiegenen Anforderungen angemessen Rechnung getragen und die Bundesbehörde fit für die vor sie liegenden Aufgaben gemacht hätte, eine Absage erteilt hat, zeigt, dass man die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes in der digitalen Welt offenbar noch immer nicht erkannt hat.
Heute hat Andrea Vosshoff den 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit vorgelegt. Der Bericht gibt wichtige Impulse und zeigt noch einmal die Notwendigkeit auf, bestehende Defizite im Bereich der Informationsfreiheit abzubauen, ausufernde Ausnahmeregelungen einzudämmen und den bestehenden Flickenteppich auf Bundes- und Landesebene zu vereinheitlichen. Zudem müssen wir neue Ideen aufnehmen. Das Ziel muss die proaktive Veröffentlichung von Informationen bleiben. Die Bundesregierung verschläft das Thema seit Jahren. Die Bundespolitik muss endlich wieder eine Führungsrolle bei der Weiterentwicklung der Informationsfreiheit einnehmen. Ihren Tiefschlaf im Bereich E-Government muss sie endlich beenden und seit Jahren vorliegende Vorschläge zur Weiterentwicklung der Informationsfreiheit aufgreifen.
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
Angesichts der offensichtlichen Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem aktuellen Papier der […]
Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
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