In der vergangenen Sitzungswoche debattierte Deutsche Bundestag unter anderem über den geplanten Zensus, sowie den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021. Meine Rede, die ich zu Protokoll gegeben habe, veröffentliche hier zur Dokumentation. Wie immer freue ich mich über Kommentare und Anregungen.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
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