Über Jahre wurde der Beschäftigtendatenschutz in den Betrieben vernachlässigt. Überwachungsskandale wie bei Aldi, Deutsche Bahn oder Lidl sollen nach dem Willen von CDU/CSU und der vormaligen Bürgerrechtspartei FDP offenbar nicht verhindert, sondern legalisiert werden. Die Koalition hat es verschlafen, nach der massiven Kritik ihre Hausaufgaben zu machen und einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter einen Hut bringt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung setzt damit ihren gefährlichen Kurs eines Ausverkaufs des Datenschutzes fort.
Noch sind die näheren Umstände des Kofferbombenfundes am Bonner Hauptbahnhof ungeklärt. Aber der Bundesinnenminister und eine bekannte Riege aus allzeit bereiten Unionspolitikern waren sofort mit den üblichen Vorschlägen auf dem Markt. Bundesinnenminister Friedrich und seinen Sekundanten fällt einfach nichts anderes ein als der reflexartige Ruf nach schärferen Gesetzen und mehr Videoüberwachung. Konstantin kommentiert die derzeitige Debatte.
Die Ermordung eines jungen Mannes am Berliner Alexanderplatz hat eine Diskussion über die Ausweitung der Videoüberwachung des Öffentlichen Raums in Deutschland ausgelöst. Innenminister Friedrich steht angesichts seiner miserablen Bilanz mit dem Rücken zur Wand. Jetzt rettet er sich in einen Populismus von vorgestern. Ausgerechnet die Überwachung der Öffentlichkeit durch Videokameras soll es nun richten. Verfassungsminister Friedrich setzt nun mit der Videoüberwachung auf ein Instrument aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste, das nur zum Preis des weiteren Bürgerrechteabbaus realisierbar ist.
Im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz befragt und wollte insbesondere wissen, welche Konsequenzen sie aus den letzten Datenschutz-Skandalen zieht. Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Eine Einschränkung der Videoüberwachung von Beschäftigten ist nicht vorgesehen.
Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.
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