Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
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