Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
In den vergangenen Tagen kam der Vorwurf auf, die GRÜNEN hätten die Ablehnung des Leistungsschutzrechts verhindert. Wer sich mit den […]
Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Und das ist auch gut so! Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen. Der Text des Referentenentwurfs hat bereits deutlich gemacht: Das Leistungsschutzrecht würde reichlich Rechtsunsicherheit schaffen. Für uns Grüne ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung.
Die Zeit der Spekulationen ist nun vorbei – so sollte man meinen. Gute zweieinhalb Jahre hat die Koalition gebraucht, um beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor- und wieder zurückzurudern, anzukündigen, zu dementieren, zu verwerfen. Vergangene Woche nun wurde der Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht bekannt. Doch dieser Entwurf eignet sich nicht, um Spekulationen zu beenden. Im Gegenteil: Er gibt ihnen weiter Nahrung, weil vieles unklar bleibt und erst über Gerichtsentscheidungen gelöst werden wird. Was das Leistungsschutzrecht bringt, wem es nutzt und wer darunter leidet, werden wir also erst in einigen Jahren wirklich wissen.
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf des im Koalitionsvertrag festgehaltenen und seit Anfang der Legislatur mehrfach angekündigten "Leistungsschutzrechts für Presseverlage" vorgelegt. Den Entwurf (pdf), der vom Justizministerium an die anderen Ministerien und ausgewählte Interessenvertreter verschickt wurde, hat IRights.info zum download bereitgestellt. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik heute eine kurze Bewertung der Vorlage des Justizministeriums vorgenommen.
In drei Wochen will die Koalition aber nun endgültig ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den letzten zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt. Es ist noch völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.
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