Derzeit droht die schwarz-gelbe Bundesregierung beim TAFTA-Abkommen exakt die gleichen Fehler zu wiederholen, die sie beim letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommen bereits gemacht hat. Erneut mangelt es eklatant an Transparenz der Verhandlungen und einer zivilgesellschaftlichen Beteiligung. Trotz mehrfacher Nachfragen und anderslautender Beteuerung, sich diesmal für Transparenz und zivilgesellschaftliche Beteiligung einsetzen zu wollen, zeugen die Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Nachfragen Konstantins vom genauen Gegenteil. Scheinbar will die Bundesregierung die bei ACTA begangenen Fehler auch bei TAFTA noch einmal wiederholen.
Nach der Antwort auf eine erste schriftliche Frage von Konstantin schien es zunächst so, als hätte die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den von ihr bei ACTA gemachten Fehlern nichts gelernt. So verwies sie, obwohl bereits ein entsprechendes Verhandlunmgsmandat vorlag, blumig darauf, dass hohe Schutzstandards im Bereich des Urheberrechts im Interesse der deutschen Wirtschaft seien und ließ wenig Symphatien für mehr Transparenz und eine Beteiligung der Zivilgesellschaft am weiteren Verhandlungsprozess erkennen. Erst durch eine weitere schriftliche Nachfrage scheint es innerhalb der Bundesregierung - wenn auch langsam - zu einem gewissen Umdenken zu kommen. Das ist zu begrüßen. Das weitere Vorgehen von CDU/CSU und FDP in Sachen TAFTA werden wir aufmerksam verfolgen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Am gestrigen Sonntagabend wurden die im Rahmen der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen von einzelnen Untergruppen verhandelten Ergebnisse abschließend in großer Runde besprochen und der Entwurf eines Koalitionsvertrag schließlich von den jeweiligen Landesvorsitzenden von SPD, SSW und Grünen vorgestellt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der an diesem Samstag noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz vorstellen, deren Arbeit Konstantin mit zwei Abgeordneten aus Schleswig-Holstein als Verhandlungsführer der Grünen in den vergangenen gut zweieinhalb Wochen intensiv begleitet hat.
Nachdem das Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement (das ACTA-Abkommen) am Donnerstag von Vertretern der EU in Tokio unterzeichnet wurde werden wir in den letzten Tagen immer wieder mit der Frage konfrontiert, wann ACTA denn nun durch Deutschland ratifiziert und wie der genaue Ratifizierungsprozess aussehen wird. Mit diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Fragen hierzu beleuchten und Euch auf Aktionen, an denen Ihr Euch beteiligen könnt, aufmerksam machen.
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