Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meiner Kollegin, Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion ausdrücklich begrüßt. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab. Sicherheitspolitisch vernebelt sie den Blick auf das Wesentliche.
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag für ein EU-Fluggastdatensystem mit knapper Mehrheit (30 Stimmen zu 25) heute abgelehnt! Diese Entscheidung kommentiert Jan. Das Nein zu Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung ist ein großer Erfolg für den Rechtsstaat. Damit ist der Vorschlag der Europäischen Kommission begraben.
Archive