Die grüne Bundestagsfraktion hat den Schutz und den Ausbau der „Bürgerrechte in der digitalen Welt“ zu einem ihrer Schwerpunkte für das Jahr 2014 gemacht. Auch über ein Jahr nach den ersten Enthüllungen Edward Snowdens und der Aufdeckung des größten Überwachungs- und Abhörskandals westlicher Geheimdienste scheut sich die Bundesregierung, die dringend notwendigen Konsequenzen für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu ziehen. Die Aufklärung der Affäre durch das Parlament boykottiert sie auch weiterhin. Über die Auswirkungen der bekannt gewordene Massenüberwachung und zu ziehende Konsequenzen wollen wir mit Ihnen und Euch im Rahmen unserer nunmehr vierten „Netzpolitischen Soirée“ am 03. Juli 2014 in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin diskutieren.
Am 22. Juli 2013 berichtete der Spiegel in seiner Printausgabe von Bemühungen innerhalb der Bundesregierung das G-10 Gesetz dahingehend zu "flexibilisieren", dass dem Bundesnachrichtendienst zukünftig mehr Spielraum für die Weitergabe von bislang geschützten Daten an ausländische Partner erhalten solle. Gleichzeitig wurde bekannt, dass das Programm XKeyscore u.a. auch über die Möglichkeit eines sogenannten "full takes" verfügt, wodurch sich vor allem verfassungsrechtliche Fragen noch einmal neu stellen. Zudem berichtete der Spiegel über eine gemeinsame Reise des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und des Bundesministers des Innern in die Zentrale der US-amerikanischen National Security Agency. Konstantin hakte nach.
Als innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament lädt Jan Philipp am 22. Juni 2013 zum 3. Grünen Polizeikongress in die Universiät Hamburg ein. Polizei und Ermittlungsbehörden kooperieren zunehmend europaweit und ihre Rollen werden kritischer beschaut. Im dritten Jahr in Folge führen wir auch daher die Debatte um die Befugnisse und Kompetenzen der Verfassungsschutzämter kritisch weiter und schärfen den Blick auf die Arbeit und Kontrolle von Polizei und Ermittlungsbehörden.
Seit heute liegt er vor: Der Entwurf eines rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen. Der Entwurf, der an diesem Wochenende noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute auf den Seiten der Grünen in Niedersachsen für alle Interessierten zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch, nachdem wir dies auch in der Vergangenheit schon bei anderen Ländern getan haben, nun auch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus dem Bereich der Innen- & Netzpolitik aus dem niedersächsischen Koalitionsvertrag vorstellen.
Zur aktuellen Diskussion über die rechtsterroristische Mordserie habe ich heute mit meinem Kollegen Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit und Obmann des Innenausschusses der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass die Diskussion um die Konsequenzen des Rechtsextremismus derzeit droht, in die völlig falsche Richtung zu laufen. Eine Erweiterung von Dateien, neue Datensammlungen und eine vermeintlich verbesserte IT der Strafverfolgungsbehörden lösen nicht das Grundproblem. Das liegt nach jetzigem Stand der Erkenntnisse ganz woanders, nämlich in der Bewertung von Informationen, im fehlenden Nachhaken und in der unzureichenden Nutzung schon bestehender Möglichkeiten zur Vernetzung.
Die Nachrichten über das Ausmaß menschenverachtender rechtsextremer Gewalt sind erschütternd. Die Morde, Anschläge und Gewaltaktionen zeigen die Existenz rechtsterroristischer Strukturen. Diese Bedrohung muss von Staat und Gesellschaft entschieden bekämpft werden. Anlässlich der Neonazi-Mordserie werden von Seiten konservativer Politiker jedoch erneut der Aufbau eines sogenannten "Neonazi-Registers" sowie, wie nicht anders zu erwarten, die Wiedereinführung der anlasslossen Vorratsdatenspeicherung sensibler Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger gefordert. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass von möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im aktuellen Fall abgelenkt werden soll. Nach der Logik von Friedrich sollen die Bürger die Zeche zahlen, wenn der Staat seine Hausaufgaben nicht erledigt. Die Beschneidung der Freiheitsrechte wird dabei in Kauf genommen. Solche reflexhaft vorgetragenen Forderungen liegen neben der Sache und vernebeln die aus dem Vorgang folgenden Prioritäten. Sie sind weder geeignet noch erforderlich, um vergleichbare Taten in der Zukunft zu unterbinden und schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zurückzuweisen. Die Bundesregierung muss umgehend die unsägliche Extremismus-Klausel zurücknehmen, mit der sie Initiativen gegen Rechtsextremismus in ihrer Arbeit behindert, stigmatisiert und unter Druck setzt. Wir brauchen eine massive Stärkung alle Formen zivilgesellschaftlicher Initiativen und Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
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