In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Katharina Schulze, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag und zuständig für Innenpolitik, Sport und Strategien gegen Rechtsextremismus, einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie ihre Kritik am neuen Bayrischen Verfassungsschutzgesetz erläutert.
Heute berichtete der Tagesspiegel, dass das Bundeskanzleramt scheinbar doch sehr frühzeitig über die Anzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), die schließlich im Vorwurf des Landesverrats gipfelten, informiert war. Dass man im Bundeskanzleramt, das die Rechts- und Fachaufsicht über das BfV ausübt, von dem ganzen Vorgang nichts gewusst haben will, war von Anfang an wenig glaubwürdig. Das haben wir immer wieder artikuliert. Heute muss das Bundeskanzleramt endgültig zurückrudern. Die jüngsten Berichte bestätigen erneut: Die Aufklärung steht noch am Anfang. Die Bundesregierung muss jetzt alle Informationen auf den Tisch packen. Das Kanzleramt muss schnellstmöglich erklären, welche Rolle es in der Affäre tatsächlich spielte und warum man nicht gegen das durchsichtige Vorgehen des BfV intervenierte.
Angesichts des alles andere als beendeten #Landesverrat-Skandal, teils offen widersprüchlicher Aussagen und zahlreicher, nach wie vor unbeantworteter Fragen hat Konstantin die Rolle von Justizministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt kritisch hinterfragt. Heute haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um die parlamentarische Aufklärung weiter voranzutreiben.
Im Zuge der heutigen 101. Sitzung des Deutschen Bundestages debattierten wir, nur einen Tag nach den jüngsten Enthüllungen rund um […]
Der heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zum Bundesverfassungsschutzgesetz wird bislang medial weitgehend unkritisch als tatsächliche Reform und Konsequenz aus den Erfahrungen, die man im Zuge der anhaltenden Enthüllungen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) gemacht hat, bewertet. Diese Bewertung teilen wir ausdrücklich nicht. Unsere Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung, der eben gerade nicht die notwendigen Konsequenzen zieht, sondern Bürgerrechte gefährdet und Massenüberwachung weiter legitimiert, haben Irene Mihalic, Sprecherin für Innere Sicherheit, und ich heute zum Ausdruck gebracht.
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Auch an diesem Donnerstag tagt erneut der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre. Beginn der öffentlichen Beweisaufnahme Sitzung am Donnerstag ist 11.30 Uhr. Um 11 Uhr beginnt die nichtöffentliche Beratungssitzung. Sitzungsort ist erneut der Europasaal des Paul-Löbe Hauses (PLH 4.900). Auch diesmal wird netzpolitik.org wieder live aus der Sitzung berichten. An dieser Stelle berichtet Konstantin über die Aufklärungsarbeit des Ausschusses, die anhaltende Verweigerungshaltung der schwarz-roten Bundesregierung, die Arbeit des Parlaments zu unterstützen und ihre Pläne, statt endlich Konsequenzen aus den vergangenen zwei Jahren zu ziehen, die Massenüberwachung weiter auszubauen.
Archive