Im Debattenforum des Berliner Informationsdienstes geht es augenblicklich um die Begriffe „Internet der Dinge“ und „Big Data“ - und die Frage nach der Notwendigkeit einer intensiven politischen Begleitung dieser Entwicklungen der Informationsgewinnung und Weiterverarbeitung. In einem Gastbeitrag hat Konstantin seine Sicht der Dinge beschrieben und versucht darzulegen, dass die Verquickung des derzeit ans Tageslicht kommenden staatlichen Totalüberwachungsanspruches mit der scheinbar grenzenlosen Sammelwut der IT-Unternehmen eine reale Gefahr für die grundrechtlich verbürgten Rechte auf Privatheit und Datenschutz darstellen und sich der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund der Herausforderung der politischen und gesetzgeberischen Begleitung stellen muss.
Am Donnerstag fand eine erste, wirklich denkwürdige – öffentliche – Expertenanhörung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen Bundesnachrichtendienstes nachgegangen wurde. Als Sachverständige geladen waren Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Dr. Matthias Bäcker von der Universität Mannheim. Für all diejenigen, die die Anhörung nicht live im Stream verfolgen konnten, dokumentieren wir an dieser Stelle die vollständige Anhörung als Video.
Unser Alltag findet mehr und mehr digital und vernetzt statt. Ein Mensch unter Beobachtung ist niemals frei; und eine Gesellschaft unter ständiger Beobachtung ist keine Demokratie mehr. Uns alle betrifft die Frage des Erhalts grundlegender Rechte wie des Schutzes der Privatsphäre oder des Datenschutzes in der digitalen Welt. Soeben ist der aktuelle Flyer der grünen Bundestagsfraktion “Digitale Bürgerrechte #freiheit #vernetzt #sichern” erschienen. Der Flyer bemüht sich das weite Feld der digitalen Datenschutz-, Verbraucher und Netzpolitik in seiner Breite knapp zu beleuchten und die wichtigsten Schlagworte allgemeinverständlich zu erklären.
Heute findet die nächste Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre statt. Während weiterhin – zunächst nicht öffentlich - der Frage nachgegangen wird, auf welchem Wege der - aus unserer Sicht zentrale - Zeuge Edward Snowden durch den Ausschuss gehört werden kann, findet am heutigen Tag eine - öffentliche - Expertenanhörung statt, bei der vor allem der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste nachgegangen werden soll.
Wir begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich. Es ist eine herbe Niederlage für die Befürworter von anlasslosen Massendatenspeicherungen. Das Urteil ist somit auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Die Bundesregierung muss sich nun in Brüssel durchsetzen, dass die Vorratsdatenspeicherung dahin kommt, wohin sie gehört: in die Schublade der Geschichte. Sie muss endlich verstehen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ein untaugliches und unverhältnismäßiges Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik ist, das zwar Diktatoren und autoritären Regimen gefallen mag, in Rechtsstaaten aber nichts zu suchen hat. Das heutige Urteil muss insgesamt einen Wendepunkt in der Debatte um die Innere Sicherheit darstellen.
Am 15. Dezember 1983 setzte das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil zweifellos einen Meilenstein im Bereich des (digitalen) Datenschutzes. Damals definierten die Karlsruher Richterinnen und Richter das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als neues Grundrecht, bis heute eines, wenn nicht das wichtigste Recht, wenn es um Fragen des (digitalen) Datenschutzes geht. Auch wenn unser Datenschutzrecht in den letzten 30 Jahren immer wieder konkretisiert und modernen Entwicklungen angepasst wurde, angesichts des derzeitigen Spionageskandals wird auch dem Letzten klar: Im Bereich des (digitalen) Datenschutzes gibt es auch in Zukunft noch viel zu tun. Packen wir es an!
Wenige Tage ist es her, dass sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt haben. Die innen- und netzpolitische Bewertung des Vertragswerks fällt eher mau aus. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Vertragswerk verheerend. Es droht ein schwarz-roter Ausverkauf des Daten- und Grundrechtsschutzes. Neben der Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und der großkoalitionären Abwicklung der Stiftung Datenschutz, dem datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt der noch kommissarisch amtierenden schwarz-gelben Bundesregierung, hat vor allem die Diskussion um die – zumindest vorübergehende – Verlängerung der Amtszeit Peter Schaars für erhebliche Verwirrung gesorgt. Nach einer schriftlichen Frage von Konstantin ist nun klar: Bundesinnenminister Friedrich geht sehenden Auges einen verfassungs- und europarechtlich höchst fragwürdigen Weg.
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