Die Große Koalition sägt weiter am Rechtsstaat: Das seit Jahren hochumstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist kaum in Kraft, da fordert die Union bereits die massive Ausweitung. Statt nach den verheerenden Vorfällen in der Kölner Silvesternacht die Vorkommnisse transparent aufzuklären, eklatante Versäumnisse abzustellen und auch eigene Verantwortlichkeiten wie einen jahrelangen Abbau der Stellen bei der Bundespolizei einzuräumen, versucht die Union abzulenken. Die jüngsten Forderungen sind offen verfassungswidrig und missachtet rechtsstaatliche Grundprinzipien. Sicherheit erhöhen sie nicht. Solide, personell und technisch gut ausgestatte und international vernetzte Polizeiarbeit ist gerade in Zeiten terroristischer Gefahren wichtiger denn je. Der Schwerpunkt muss auf einer zielgerichteten und engmaschigen Überwachung bei konkreten Verdachtsmomenten liegen. Stattdessen soll mit der Vorratsdatenspeicherung die Nadel in einem immer größer werdenden Heuhaufen gesucht werden. Das Instrument der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist untauglich, bürgerrechtsfeindlich und bindet Kapazitäten, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.
Seit den Anschlägen von Paris diskutieren wir über die zu ziehenden Konsequenzen. Immer deutlicher werden die eklatanten Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im Vorfeld der Taten. Statt diese massiven Versäumnisse anzugehen, führen wir derzeit wieder Scheindebatten über Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen, die in Wahrheit eben nicht zu mehr Sicherheit führen. Populistisch besonders hervor getan hat sich dieser Tage die SPD. Gleichzeitig ist die Debatte über den Wert von Anonymität im Netz und Verschlüsselung erneut voll entbrannt. Für Causa, das Debatten-Portal des Tagesspiegels, hat Konstantin einen Gastbeitrag verfasst, der versucht, die derzeitige Debatte zusammenzufassen und aufzuzeigen, dass allzu leichte Antworten aus der Mottenkiste konservativer Sicherheitspolitik uns keinen Deut weiterbringen, wenn es darum geht, Sicherheit tatsächlich zu erhöhen.
Die europäische Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten wird kommen. Der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, der britische Tory-Abgeordnete Timothy Kirkhope (ECR-Fraktion), und die Regierungen im Rat haben sich weitgehend geeinigt. Das PNR – Passenger Name Records – genannte System soll, anders als noch vor wenigen Monaten vom Innen- und Justizausschuss des Europaparlaments beschlossen, auch Flüge umfassen können, die in der EU starten und landen. Nicht nur jene, die aus der EU heraus oder in sie hinein führen. Fünf Jahre lang werden für jeden Flug persönliche Daten, Zahlungsangaben und zahlreiche weitere Einzeldaten jedes Passagiers gespeichert.
Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose und massenhafte Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern auf Vorrat, ist seit Jahren zweifellos die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Unsere Position zu diesem Instrument aus der Mottenkiste der Sicherheitspolitik haben wir hier immer wieder dargelegt. All die Kritik der letzten Wochen, ob aus der Zivilgesellschaft, unzähligen Verbänden oder von uns, hat nichts genützt: Nachdem die Abgeordneten der Großen Koalition – erstaunenswerter Weise trotzt dieser Kritik ohne irgendwelche substanziellen Änderungen - die Vorratsdatenspeicherung im federführende Rechtsausschuss durchgewunken haben, fand in der letzten Sitzungswoche die abschließende zweite und dritte Lesung im Plenum des Bundestages statt. Für die Grünen sprachen erst ich und anschließend meine Kollegin und Rechtsausschussvorsitzende Renate Künast. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Renate und Konstantin.
Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
Gestern schrieb zeitonline bereits über ein Papier der Bundesnetzagentur, dass die Kosten der Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, in dem Papier selbst […]
In der vergangenen Sitzungswoche, am 21. Sept. 2015, fand die Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung statt. Wir hatten ausführlich über die Hintergründe der Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die von Ihnen abgegeben Stellungnahmen berichtet. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Ausblick auf das weitere parlamentarische Verfahren geben.
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