Gestern hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet, dass die Europäische Kommission heute Deutschland eine letzte, vierwöchige Frist vor Aufnahme des Klageverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzt. Die bisherige Linie der EU-Kommission ist alles andere als überzeugend: Zum jetzigen Zeitpunkt gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vorgehen zu wollen, ist angesichts der für den Sommer angekündigten grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeichnerung Symbolpolitik mit der Brechstange. Die Europäische Kommission wäre gut beraten, zunächst die eigenen Hausaufgaben zu erledigen. Statt die dringend benötigte EU-Datenschutzreform weiter zu torpedieren, wie es derzeit Minister Friedrich tut, muss sich die Bundesregierung endlich für eine Rücknahme der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einsetzen und die Bürgerinnen und Bürger so vor einem weiteren Ausverkauf ihrer verfassungsrechtlich garantierten Rechte über die europäische Ebene bewahren.
In einem Gastkommentar für die Financial Times Deutschland hat Konstantin als netz- und innenpolitischer Sprecher die Position der grünen Bundestagsfraktion bezüglich der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch einmal dargelegt: Die grüne Bundestragsfraktion hält eine pauschale Vorratsdatenspeicherung keineswegs für unverzichtbar. Im Gegenteil: Die anlasslose verpflichtende Massenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation aller Bürgerinnen und Bürger stellt eine Abkehr vom zentralen Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung dar. Ermittler haben heute mehr technische Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung als je zuvor. Hier dokumentieren wir Konstantins Kommentar.
Wie eben hier bereits zu lesen war, hat die Bundesregierung heute eine Studie des Max-Planck-Instituts über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten vorgelegt. Die Studie belegt klar: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wieder abgeschafft werden. Die Analyse des Max-Planck-Instituts bestätigt: Die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ist nicht notwendig. Jan fordert die Europäische Kommission daher erneut auf, die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen und endlich ein Verfahren einzuleiten, um sie zurückzunehmen.
Heute ist der europäische Datenschutztag. Gestern wurden die Ergebnisse einer Studie des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht bekannt. Die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie ist eine weitere Ohrfeige für die Vorratsdatenbefürworter. Einmal mehr entlarven die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behauptungen zum vermeintlichen Nutzen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung als leeres Gerede. Die Studie belegt erneut, dass die Einführung einer verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Hinblick auf die Effektivität der Strafverfolgung keinen Nutzen bringt.
Am 6. Oktober 2011 hat Malte Spitz d T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Damit hat Malte rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Über die Ergebnisse der Recherche schreibt Malte hier.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zum gestrigen 6. Jahrestag der Entscheidung fanden bundesweit Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Bilder von der Aktion auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin findet Ihr bei netzpolitik. Einen Bericht über die Aktion in Berlin bei der digiges. Auch das Möllner Wahlkreisbüro von Konstantin hat sich an der Aktion beteiligt. Heute haben sich insgesamt 33 Verbände und Organisationen aus Medien, Wirtschaft und Bürgerschaft gegen die Pläne einer Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und an Parlament und Bundesregierung appelliert, die vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht umzusetzen.
Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zum heutigen 6. Jahrestag der Entscheidung finden bundesweit Aktionen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Ich unterstütze die Initiatoren in ihrem Anliegen, die Gefährdung der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger durch die verpflichtende Speicherung von sensiblen Kommunikationsdaten für mehrere Monate auf Vorrat aufzuzeigen. Der Bundesregierung muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt werden muss. Anlässlich des Aktionstages werden heute bundesweit große "Spinnennetze" aufgehängt, eines davon auch in meinem Wahlkreisbüro.
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