Während die Bundesregierung weiterhin die Aufklärung im Fall Amri vernebelt, peitscht sie in dieser Woche mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Dabei wurden vielfach verfassungsrechtlichen Bedenken an Gesetzesvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz oder der Umsetzung der Europäischen Datenschutzreform deutlich gemacht. Doch dies alles interessiert die GroKo nicht – sie startet einen weiteren Mitternachtsausverkauf der Freiheitsrechte. Konstantins Blick auf diese Sitzungswoche könnt Ihr hier nachlesen.
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Heute hat der Bundesgerichtshof seine eigene Entscheidung revidiert - so kann sich die Große Koalition auf ihre großen Mehrheit im Parlament zurückziehen, um sich in Sachen Aufklärung und Parlamentsrechte ganz klein zu machen: Nämlich die Vernehmung des so wichtigen Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatten alle Fraktionen entschieden, diesen Schlüsselzeugen vorzuladen und eigens der Opposition in Zeiten einer so großen Regierungsmehrheit diese so wichtigen Minderheitenrechte im Parlament eingeräumt.
Als "Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnik" versuchte die Große Koalition ganz unterschiedliche, teils sehr umstrittene und weitreichende Maßnahmen durchs Parlament zu bringen. So disparat und kurz konnte die parlamentarische Debatte nicht auch nur annähernd den komplexen Fragen in ausreichender Differenziertheit gerecht werden. Denn während Bodycams unter bestimmten Einsatz- und Datenschutz-Bedingungen auch in bürgerrechtlicher Hinsicht durchaus überlegenswert sind und die Kameraüberwachung an neuralgischen Orten wie Kriminalitätsschwerpunkten wenn auch nicht bei der Verhinderung, so doch bei der Aufklärung von schweren Straftaten hilfreich sein können, sind die automatische Kennzeichenerfassung sowie die ausgeweitete Videoüberwachung durch Private sicherheitspolitisch ebenso nutzlose wie bürgerrechtlich bedenkliche Formen der flächendeckenden Schleierfahnung respektive Massenüberwachung. Letztlich haben wir daher das Maßnahmenpaket in Gänze abelehnt.
Zum Ende einer Legislaturperiode häufen sich üblicherweise die parlamentarischen Initiativen. Doch was die Große Koalition in dieser Sitzungswoche alles auf den heutigen Plenardonnerstag zu legen gedachte, sprengte nicht nur die Gesetze von Zeit und Raum (die 27-Stunden-Sitzung hätte theoretisch bis Freitagmittag und damit weit bis in den nächsten Sitzungstag gereicht, von Bonn als Ausweichort wurde schon gewitzelt), sondern enthielt - auffällig unauffällig in tiefer Nacht verstreut - gleich mehrere ebenso komplexe wie gravierende Gesetzesänderungen.
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