Am 14. Dezember 2005 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Existenz trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und trotz der Tatsache, dass sich die entsprechende Richtlinie gerade in grundlegender Überarbeitung durch die Europäische Kommission befindet und noch nicht klar ist, wann es zu einer Neuauflage in welcher Form kommt, immer wieder dafür sorgt, dass die Debatte um die Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und einer damit einhergehenden Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürgern für 6 Monate auf Vorrat geführt wird. Aktuell verhandelt die schwarz-gelbe Bundesregierung über die Ausgestaltung einer neuerlichen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Auch aus den Ländern sind immer wieder Forderungen nach einer möglichst raschen und umfassenden Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen.
Reinhard Bütikofer wurde im Juni 2009 für die Legislaturperiode 2009-2014 zum Mitglied des Europaparlaments gewählt. Er ist Sprecher der Europagruppe Grüne sowie Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Schatzmeister der Fraktion Grüne/EFA. Er ist Mitglied des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (AFET), Mitglied des Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE) und dort grüner Koordinator. Er ist zudem Mitglied der USA- und stellvertretendes Mitglied der China-Delegation des Europäischen Parlaments. In diesen Eigenschaften beschäftigt sich Reinhard Bütikofer im Europäischen Parlament auch mit der Kontrolle des Exports sogenannter Dual Use-Güter. In der aktuellen Ausgabe der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ (12/2011, Seite 9-12) hat er gerade einen Aufsatz hierzu verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ein Wahlprogramm vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses. An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms, das in Kürze vollständig unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.
Die geplante automatisierte Überprüfung von schulischen Datenbeständen auf möglicherweise unzulässig kopierte Schulbücher wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem datenschutzrechtliche, aber auch urheberrechtliche sowie Fragen nach dem eigentlich Sinn einer solchen Vereinbarung. Die Verantwortlichen in den Kultusministerien sind in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit ihres geplanten Vorgehens zu erklären und den Einsatz der entsprechenden Software ohne ausreichende Schutzmechanismen und nötigen Transparent zu verhindern. Die Verlage sind in der Pflicht, sich an der Beantwortung dieser essentiellen Fragen der digitalen Welt zu beteiligen. Statt auf rein repressive Instrumentarien zurückzugreifen, müssen sich sie sich die Frage stellen, wie durchtragende Antworten auf die vor Ihnen liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters aussehen könnten.
Nach Peter Altmaier und Pavel Mayer hat nun auch der Parlamentarische Geschäftsführer der grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck, einen Beitrag im Feuilleton der FAZ verfasst. Den Beitrag von @VolkerBeck dokumentieren wir hier. Unionspolitiker bekennen sich jetzt zaghaft zum Internet. Wieso hat man trotzdem den Eindruck, sie würden es am liebsten abschalten? Ein Plädoyer für ein freies Netz für freie Bürger. Von Volker Beck.
Die bisherige Informationspolitik der Bundesregierung in Sachen Staatstrojaner ist absolut unzureichend. Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass die Bundesregierung nicht imstande ist, die im Raum stehenden Vorwürfe zu entkräften. Die Bundesregierung hat ganz offenkundig auch wenig Interesse daran. Wir haben die Bundesregierung heute aufgefordert, sämtliche Verträge mit Unternehmen, die in den vergangenen Jahren Staatstrojaner an Bundes- und Landesbehörden geliefert haben, in vollem Umfang offenzulegen und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar für seinen Untersuchungsbericht zur Verfügung zu stellen.
Im Februar 2011 wurde bei Demonstrationen in Dresden wegen des Verdachts auf die Begehung von Straftaten ermittelt. Den Ermittlungsbehörden wurden dabei im Rahmen von Funkzellenabfragen über eine Million Datensätze von Handynutzerinnen und -nutzern übermittelt. Das betraf Demonstrantinnen ebenso wie Anwohner, Journalisten wie Politikerinnen. Nachdem wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatten und deutlich wurde, dass die Bundesregierung keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, haben wir nun einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht, der zum Ziel hat, Funkzellenabfragen rechtsstaatlich und bürgerrechtskonform zu begrenzen.
Archive