Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.
Am gestrigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag erneut über die geplanten Abkommen der EU mit den USA und Australien zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR = Passenger Name Record). Das Thema Flugastdatenabkommen bearbeiten wir Grünen sowohl im Deutschen Bundestag als auch im Europäischen Parlament seit langem intensiv. Gegenstand der gestrigen Debatte war u.a. ein von uns in den Bundestag eingebrachter Antrag mit dem Titel „Gutachten über die geplante EU-Fluggasdaten-Abkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäischen Union einholen“ mit dem wir die Bundesregierung auffordern, die nach wie vor im Raum stehenden und von zahlreichen wissenschaftlichen Diensten mittlerweile bestätigten, erheblichen Bedenken hinsichtlich der rechtskonformen Ausgestaltung der Abkommen endlich ernst zu nehmen und die Rechtskonformität der geplanten Abkommen mit den USA und Australien noch einmal vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüfen zu lassen. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal meine gestrige Protokollrede.
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