Die Große Koalition sägt weiter am Rechtsstaat: Das seit Jahren hochumstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist kaum in Kraft, da fordert die Union bereits die massive Ausweitung. Statt nach den verheerenden Vorfällen in der Kölner Silvesternacht die Vorkommnisse transparent aufzuklären, eklatante Versäumnisse abzustellen und auch eigene Verantwortlichkeiten wie einen jahrelangen Abbau der Stellen bei der Bundespolizei einzuräumen, versucht die Union abzulenken. Die jüngsten Forderungen sind offen verfassungswidrig und missachtet rechtsstaatliche Grundprinzipien. Sicherheit erhöhen sie nicht. Solide, personell und technisch gut ausgestatte und international vernetzte Polizeiarbeit ist gerade in Zeiten terroristischer Gefahren wichtiger denn je. Der Schwerpunkt muss auf einer zielgerichteten und engmaschigen Überwachung bei konkreten Verdachtsmomenten liegen. Stattdessen soll mit der Vorratsdatenspeicherung die Nadel in einem immer größer werdenden Heuhaufen gesucht werden. Das Instrument der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist untauglich, bürgerrechtsfeindlich und bindet Kapazitäten, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.
In einem Urteil vom 24.04.2013 zur Antiterrordatei hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Konturen des verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes geschärft und hohe Anforderungen an die informationelle Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten formuliert. Wegen seiner grundsätzlichen Aussagen ergibt sich aus dem Urteil ein weitreichender Handlungs- und Prüfbedarf, der weit über das Antiterrordateigesetz hinaus geht. Am 04. April 2014 hat die grüne Bundestagsfraktion im Rahmen des von ihr gesetzten Schwerpunktes “Digitale Bürgerrechte” ein Fachgespräch mit dem Titel „Datenschutz und Trennungsgebot in der Sicherheitspolitik“ veranstaltet. Nun liegt die Reader Fachgespräch Datenschutz & Trennungsgebot vor. Die Dokumentation, die wir allen Interessierten zur Verfügung stellen, enthält unter anderem die sehr konkreten Thesenpapiere der Referentinnen und Referenten.
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