Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Die Diskussion, wie es gelingt, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden, also mindestens seit 2009, äußerst intensiv geführt, leider meist im Kontext der Netzsperren-Debatte. Auch das Thema "Hate Speech" im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Probleme sind seit langem bekannt, behoben hat die Bundesregierung sie nicht. In Kürze will Bundesjustizminister neue Vorschläge vorlegen. Letztendlich muss die Bundesregierung verstehen, dass es nicht länger tolerierbar ist, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten und glauben, sich ihrer (gesetzlichen) Verantwortung auch weiterhin entziehen zu können.
Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema "Störerhaftung" ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Störerhaftung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anhörung, zu den geladenen Sachverständigen, zu den Anmeldemodalitäten etc.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 18. Juni 2015 einen Freifunk-Router in der Bundesgeschäftsstelle am Platz vor dem Neuen Tor installiert. Damit kann jede Person im Umfeld der grünen Parteizentrale kostenfrei ins Internet. Dazu hat Malte heute mit Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer und meiner Kollegin und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der Grünen, Marion Gehrke, noch einmal auf die Vorteile von Freifunk-Netzen aufmerksam gemacht.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten, auf die wir hier immer wieder aufmerksam gemacht haben. Heute hat die Bundesregierung also tatsächlich ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetz hinsichtlich der Störerhaftung bei Funknetzen vorgestellt. Alle im Vorfeld befürchteten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Tabea als Sprecherin für digitale Infrastruktur und Konstantin als netzpolitischer Sprecher haben ihn scharf kritisiert. Wer noch einen Beweis braucht, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn heute geliefert bekommen.
Die neuste AGB-Änderung Facebooks steht unmittelbar vor der Tür. Der Rechtsausschuss diskutierte mit Vertretern des Unternehmens und der Bundesregierung. HIer wurde klar: Obwohl die Bundesregierung sagt, dass das Unternehmen klar gegen deutsches Recht verstößt, will man keine gesetzgeberischen Schritte dagegen unternehmen. Die 25 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzer lässt man somit weiter allein. Der Verweis auf die kommende EU-Datenschutzreform reicht gewiss nicht aus. Die Bundesregierung muss endlich handeln.
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