Nachdem gestern im Bundestag das neue TKG nach kontroverser Diskussion verabschiedet wurde, hier eine Auswahl aus der Berichterstattung. Die Kritikpunkte der Oppositionsfraktionen, die geschlossen geben den Gesetzentwurf votierten, werden von den Journalist*innen unserem Eindruck nach stark betont. Erfolg für eine Bundesregierung sieht anders aus.
Die grüne Bundestagsfraktion hat ob der anhaltenden Debatte zur Netzneutralität einen Änderungsantrag für das Telekommunikationsgesetz eingebracht. Über die nun durch die Koalition verabschiedete Minimalregelung zur Netzneutralität geht dieser deutlich hinaus. Wir dokumentieren hier zunächst den Text und stellen ihn der Netzöffentlichkeit zur Diskussion und Verbesserung. Denn nachdem heute die TKG-Novelle in einer unbefriedigenden Fassung verabschiedet wurde, heißt es: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel.
Am heutigen Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Malte Spitz hat einen Offenen Brief an die Vorstandsvorsitzenden und Verantwortlichen für den Datenschutz bei der Deutschen Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 Germany gerichtet, in dem er die Unternehmen auffordert, selbst für Transparenz darüber zu sorgen, welche Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation gespeichert werden.
Bei netzpolitik.org läuft gerade eine sehr interessante Diskussion darüber, ob es sich bei den Änderungen des Entwurfs des TKG durch die Regierungskoalitionen um den Versuch handelt, eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" einzuführen. Die Aussage von Manuel Höferlin (FDP), bei der jetzigen Formulierung des § 97 Abs. 4 TKG handele es sich um den Stand der TKG-Novelle aus dem Jahr 2004, macht die Widersprüche in der Debatte noch größer. Daher hier eine kurze Analyse der Geschehnisse und Diskussionen der letzten Wochen und Monate.
Die Koalition hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Wirtschaftsausschuss beschlossen, morgen wird das Gesetz im Plenum des Bundestages debattiert. Dabei haben sich die Koalitionsfraktionen offenbar auf Kosten des Datenschutzes und auf Kosten des Rechts auf schnelles Internet für alle geeinigt. Oder, anders gesagt: Die Absage an einen Breitband-Universaldienst ist zwischen Union und FDP gegen den erforderlichen Schutz der Grundrechte verdealt worden.
Eine aus netzpolitischer Perspektive wieder rappenvolle Sitzungswoche steht bevor. An dieser Stelle weisen wir Euch auf die wichtigsten Sitzungen und Debatten hin. Am Montag geht’s gleich los mit Sitzungen der Projektgruppen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und einer Sitzung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages, der sich über die "Datensicherheit bei facebook und anderen sozialen Netzwerken" austauscht. Was sonst noch in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages steht, könnt Ihr hier nachlesen.
Wie heiseonline berichtet, sind die von Seiten der CDU hochtrabend angekündigten Pläne, man würde im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine Universaldienstverpflichtung für den Breitbandausbau einführen, haben sich als reine Makulatur erwiesen. Die zuständige FDP-Abgeordnete wird mit den Worten „Das Thema ist vom Tisch“ zitiert. Die Union ist mit ihrem Vorstoß koalitionsintern gescheitert, innerhalb der FDP, die sich so gerne als Internetpartei darstellt, haben sich offensichtlich diejenigen durchgesetzt, die eine adäquate Anbindung an ein breitbandiges Netz auch weiterhin dem freien Markt überlassen wollen. Wir Grüne streiten auch weiterhin für einen adäquaten Breitbandausbau.
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