Derzeit ist zu beobachten, dass endlich Bewegung in das viel zu lange brach liegende Thema „Routerzwang“ kommt. Zahlreiche Verbraucher- Bürgerrechts- und netzpolitische Organisationen sprechen sich klar für eine durchgreifende Korrektur der aktuellen Regelungen zum „Routerzwang“ aus. Diese Position unterstützen wir seit langem. Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur hier bislang halbherzig agiert, steht der Gesetzgeber in der Pflicht, die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer zu sichern. Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zum Routerzwang werden wir aufmerksam verfolgen.
Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch erneut eine Initiative zur Netzneutralität. Bereits vor knapp einem Monat, also wenige Tage nach Bekantwerden der Pläne der Telekom, debattierte der Bundestag, damals auf Antrag der Linken, über dieses Thema. Nun hat die SPD noch einmal einen Antrag vorgelegt, der nicht nur die gesetzliche Notwendigkeit der Netzneutralität noch einmal thematisiert, sondern zudem auch die Themen Breitbandausbau und Mindestbandbreiten anspricht. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstagabend standen gleich mehrere innen- und netzpolitische Punkte auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir die einzelnen Protokollreden Konstantins. Den Anfang macht die Rede über die Notwendigkeit der gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität, die vor allem auch vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne der Telekom geführt wurde. Über Eure Rückmeldungen freuen wir uns.
Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die neuen Datentarife der Telekom und einen damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität haben Konstantin und Tabea heute noch einmal die Position der grünen Bundestagsfrakion dargelegt und das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung, die sich bislang immer mit Händen und Füßen geweigert hat, hier endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, scharf kritisiert.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestandsdatenzugriff (pdf) wurde in der letzten Sitzungswoche des Bundestages gegen unseren Widerstand verabschiedet. Der Gesetzentwurf liegt jetzt im Bundesrat und kann dort theoretisch noch aufgehalten werden, was allerdings angesichts der Zustimmung der SPD nicht wahrscheinlich ist. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Kritikpunkte, die wir an dem jetzigen Gesetzentwurf haben und mahnen dringende Nachbesserungen im Sinne des Grundrechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger an.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) dahingehend verschärfen, den Strafverfolgungsbehörden weitgehende Befugnisse einzuräumen. Der Entwurf der Bundesregierung stieß auf vielfältige Kritik. Am 31. Januar 2013 fand die erste Lesung des von der schwarz-gelben Bunderegierung eingebrachten Gesetzesentwurfs im Bundestag statt. In seiner Protokollrede kritisierte Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag, legte die Position der Grünen dar und setzte sich auch für eine intensive Beratung der Fachausschüsse des Bundestages zu dem umstrittenen Vorhaben eingesetzt. Am kommenden Montag findet nun eine öffentliche Anhörung des federführenden Innenausschusses statt.
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