Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Edward Snowden selbst spricht von einem "game changer". Und twittert: "This is not a blow against the US Government, but an open hand extended by friends. It is a chance to move forward." Mit knapper Mehrheit von 285 Jan- zu 281 Nein-Stimmen hat das Europäische Parlament heute meinen Änderungsantrag zur Resolution zur Massenüberwachung von EU-Bürgerinnen und Bürgern durch Geheimdienste in der EU und den USA angenommen - und damit die dringende Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Edward Snowden in der Europäischen Union Schutz zu gewähren.
Ist der deutsche Rechtsstaat ein kranker Patient? Mit dieser Frage eröffnete die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt die 5. Netzpolitische Soirée. In Anbetracht des Aufklärungsphlegmas der Bundesregierung scheint es um den Rechtsstaat und die Rechte des Parlaments in Zeiten der Großen Koalition nicht gut bestellt: Akten werden verzögert, unvollständig und weitgehend geschwärzt an den Untersuchungsausschuss geliefert. Darüber hinaus werden ganze Aktenreihen gleich gar nicht übersendet oder pauschal als geheim eingestuft. Dem Schlüsselzeugen Edward Snowden wird die Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchugsausschuss bis heute nicht ermöglicht und den Parlamentariern unverhohlen Drohbriefe auf Grundlage ominöser Rechtsgutachten von US-Rechtsanwaltskanzleien geschickt. Eine Zwischenbilanz.
Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
In der Parlamentarischen Sommerpause beschäftigten uns vor allem zwei Themen: Die Affäre um den sogenannten „Landesverrat“ und die Frage, ob es bestimmte Bereiche in demokratischen Rechtsstaaten geben darf, die sich der parlamentarischen Kontrolle und öffentlichen Diskussion komplett entziehen. Die erste parlamentarische Sitzungswoche nach der Sommerpause, eine Haushaltswoche, ist bereits in vollem Gange. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Geheimdienstaffäre tagt in dieser Woche gleich zweimal, am heutigen Donnerstag und am morgigen Freitag. An dieser Stelle gibt Konstantin einen kurzen Überblick über die wichtigsten Zeugen, Themen und weitere Planungen.
Heute haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag die Journalisten Markus Beckedahl und André Meister von netzpolitik.org für den Medienpreis Politik des Parlaments vorgeschlagen. An dieser Stelle dokumentieren wir das gemeinsame Nominierungsschreiben (pdf) von Katrin Göring-Eckardt (Fraktionsvorsitzende), Konstantin (netzpolitischer Sprecher und Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsauschuss, und Tabea (medienpolitische Sprecherin) im Wortlaut, in dem wir vor allem auf die wertvollen Verdienste der beiden Journalisten bei der Dokumentation und journalistischen Begleitung der Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses verweisen.
Chelsea Manning, Edward Snowden und Markus Beckedahl, sie alle haben auf Fehlentwicklungen in westlichen Demokratien aufmerksam gemacht. Sie alle haben wahrheitsgetreu berichtet "was ist" - und wurden zu Staatsfeinden und Landesverrätern erklärt. Manning, die ein Video mit Kriegsverbrechen gegen Zivilisten im Irak-Krieg weitergab, wird absehbar noch Jahre in US-Gefängnissen sitzen. Snowden, der der Welt ein weltweites, geheimdienstliches Überwachungssystem mit totalitärem Anspruch offenbarte, wurde zum „Staatsfeind Nummer eins" erklärt. Und Beckedahl und Meister, die über die Pläne des deutschen Inlands-Geheimdienstes berichteten, ohne Rechtsgrundlage Kommunikation in sozialen Netzwerken in Echtzeit zu überwachen, wurden über Nacht von Grimme-Preis-Trägern zu Landesverrätern. Konstantin hat einen knappen Gastbeitrag für das Handelsblatt zu Whistleblowern, Leaks, Staatsgeheimnissen und den Krieg um die Macht über Informationen verfasst, den wir an dieser Stelle dokumentieren.
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