Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender wurde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Störerhaftung erwartet. Die Bewertungen des Urteils gehen durchaus weit auseinander. Aus unserer Sicht hat das Urteil Licht und Schatten. Vor allem wirft es aber zahlreiche neue Fragen auf, zum Beispiel die, wie die rechtlichen Vorgaben des Gerichts konkret umgesetzt werden sollen. Aber auch die Frage, wie die Bundesregierung auf das Urteil reagiert, ist offen. Das ist das Ergebnis und die Antwort auf eine schriftliche Frage, die Konstantin der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen Störerhaftung nach dem Urteil des EuGH gestellt hat.
Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender […]
Die Diskussion um die Abschaffung der sogenannten „Störerhaftung“ führen wir seit nunmehr mehreren Jahren. Im Mai 2010 führte eine umstrittene […]
Zu aktuellen Meldungen, nach denen sich Union und SPD darauf verständigt haben, die „Störerhaftung“ endlich abschaffen und die Providerprivilegierung, wie es ursprünglich das Telemediengesetz vorsah, auf alle Anbieter ausdehnen zu wollen, habe ich heute begrüßt - und gleichzeitig angemahnt, das netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition endlich aufzulösen. Die von der Bundesregierung bislang vorgelegten Gesetzesentwürfe gingen vollends an digitalpolitischen Realitäten vorbei. Sie hätten Rechtunsicherheit weiter befördert und dazu geführt, dass es letztendlich weniger statt mehr offener Netze gäbe. Sie stellten zudem eine Bedrohung für die engagierte Freifunkgemeinde dar. Durch die geplanten Haftungsverschärfungen wären Anbieter zu Hilfssheriffs gemacht worden. Der Streit um die Störerhaftung hat insgesamt noch einmal verdeutlicht: Das anhaltende, netzpolitische Kompetenzgerangel innerhalb der Großen Koalition lähmt weiterhin jedweden digitalpolitischen Fortschritt. Angesichts einer Hülle weiterhin unbearbeiteter netzpolitischer Großbaustellen brauchen wir endlich eine klare Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung. Nur so kann der voranschreitende digitale Wandel unserer Gesellschaft in angemessener Weise gesetzgeberisch begleitet werden.
Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema "Störerhaftung" ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Störerhaftung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anhörung, zu den geladenen Sachverständigen, zu den Anmeldemodalitäten etc.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren äußerst intensiv geführt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
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