Die schwarz-gelbe Bundesregierung will derzeit das Telekommunikationsgesetz (TKG) verschärfen. Den Strafverfolgungsbehörden sollen weitegehende Befugnisse eingeräumt werden. Der von der Bundesregierung vorglegte Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Mobilfunkbetreiber Kundendaten nicht mehr nur im Einzelfall bei einer konkreten Gefahr oder einem konkreter Tatverdacht herausgeben müssen, sondern dies zukünftig weitestgehend automatisiert stattfinden soll. Zudem sollen Nutzer durch die Bekanntgabe der Provider, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt, leichter identifiziert werden. In seiner heutigen Protokollrede kritisert Konstantin das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung und der Regierungskoalition im Bundestag und lege die Position der Grünen dar.
Heute tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Mit der Novelle wurde eine große Chance vertan: Das neue Gesetz garantiert den Bürgern keinen angemessenen schnellen Internetanschluss. Unser Vorschlag hätte die Unternehmen zu einem Ausbau der Grundversorgung verpflichtet. Ein Unternehmensfonds hätte jedem Haushalt einen Breitbandanschluss von 6 Mbit/m ermöglicht. Das hat die Koalition abgelehnt.
Am Dienstag hat die Bundesregierung den neuen Breitbandatlas vorgestellt. Was zeigt uns das? Die Bundesregierung hat beim Breitbandausbau ihre eigenen Ziele verfehlt. Bis heute haben nicht alle Haushalte in Deutschland die Möglichkeit einen Internetzugang von 1 Mbit/s zu bekommen. Das wollte die schwarz-gelbe Koalition schon Ende 2010 erreicht haben. Über ein Jahr später ist es noch immer nicht so weit. Somit ist nicht einmal eine Basisversorgung für alle möglich.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
Der Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern hat sich gestern in Sachen Telekommunikationsgesetz geeinigt. An dieser Stelle berichtet Tabea von den Punkten, die gestern beschlossen wurden und nimmt eine grüne Bewertung der im Vermittlungsausschuss gefassten Beschlüsse vor.
Am 6. Oktober 2011 hat Malte Spitz d T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Damit hat Malte rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Über die Ergebnisse der Recherche schreibt Malte hier.
In München findet gerade der IT-Gipfel statt, eins der sechs Topthemen ist der Ausbau von schnellem Internet in ganz Deutschland. […]
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