Das heutige Urteil des Landesgerichts Köln im Rechtsstreit um die Tagesschau-App verdeutlicht, dass die Gesetze zu den Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz von gestern sind. Mit dem Urteil und dem Verbot von ,,presseähnlichen Angeboten" werden den Nutzern Inhalte vorenthalten. Der Rundfunkstaatsvertrag muss zukunftsfähig gemacht werden, um solche Klagen gar nicht aufkommen zu lassen und die Sieben-Tage Regelung aufzulösen. Wirklich gewonnen hat im Prozess vor dem Landgericht Köln niemand.
Über den geleakten Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware hatten wir bereits berichtet. Unter anderem ist die durch den Bericht offenbar gewordene technische Unmöglichkeit der Löschung von Inhalten, die klar den verfassungsrechtlich gebotenen Kernbereichsschutz betreffen, unseres Erachtens skandalös. Hierüber berichtet heute auch noch einmal die Tagesschau. Besonders verblüfft hat uns eine Auskunft des Bundesministeriums des Inneren gegenüber den Redakteuren der Tagesschau - doch lest selbst.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefern, die dazu beiträgt, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, in den letzten Monaten wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. Wir Grünen fordern die Bundesregierung seit langem dazu auf, die Exportrichtlinien zu reformieren und Dual-Use-Gütern zur Überprüfung der Exportrichtlinien und die Aufnahme von Dual-Use-Gütern aufzunehmen. Geschehen ist bislang nichts. Um den Druck auf die Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden, noch einmal zu erhöhen haben wir vor Kurzem eine ausführliche Kleine Anfrage geschrieben. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor. Es steht der Verdacht im Raum, dass die Bundesregierung den Export entsprechender Technik durch Hermes-Bürgschaften sogar befördert hat. Tagesthemen und Tagesschau haben bereits berichtet, heute Abend folgt ein längerer Bericht bei ZAPP.
Acht Zeitungsverlage haben in Köln Klage gegen die Tagesschau-App für Smartphones eingereicht. Sie kritisieren, dass die Textbestandteile der App den Wettbewerb mit den privaten Anbietern verzerren. Die privaten Bezahlmodelle würden nicht genutzt, weil die öffentlich-rechtlichen Angebote kostenlos dem Markt zur Verfügung stünden. Aufgrund dessen fordern die Zeitungsverlage, dass die Applikation um die Textbestandteile reduziert wird und nur noch Video- und Online-Beiträge angeboten werden. Ich sehe das anders.
Archive