Die Heinrich-Böll-Stiftung lädt in Kooperation mit Digitale Gesellschaft e.V., Reporter ohne Grenzen und der Mädchenmannschaft am 22.03.2013 nach Berlin zur internationalen Workshopkonferenz "Energize, Polarize, Mobilize! Human Rights. Participation. Activism. Internet" ein. Die ganztägige Veranstaltung bringt zahlreiche internationale NetzaktivistInnen zusammen, um unter anderem gemeinsam über "Menschenrechte und Meinungsfreiheit", "Freiheit des Internets vs. Regulierung" und "Geschlechterdemokratie" zu diskutieren.
Am Montag, dem 18. März 2013, findet ab 13:00 Uhr im Sitzungssaal 4.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestags die 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien statt. Auf der Tagesordnung stehen zweit Tagesordnungspunkte: Zunächst wird ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“ stattfinden. Im Anschluss hieran findet ein Austausch zum Thema „Internetverwaltung“ statt. Hier wird es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung gehen.
Gesetze zum Schutz der Whistleblowers sind entscheidend, damit diese vor Vergeltungen geschützt werden und über zuverlässige Wege verfügen, Information über aufgedeckte Fehlverhalten offenzulegen. Nur so können Enthüllungen zu positiven Veränderungen führen. Die Konferenz "Whistleblowing for Change" bietet Expertinnen und Experten die Möglichkeit, ihre Aktionen zur Förderung von Schutzgesetzen für Whistleblowers zu präsentieren. Außerdem soll diskutiert werden, wie ihre Bemühungen durch die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden können.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an „gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben“ werden (§ 97 Abs. 4 GWB). Doch ob Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wissen die Vergabestellen allenfalls, wenn unmittelbar in ihrer Region die Unternehmen schon einmal korrupt oder anders kriminell aufgefallen waren. Am Montag, dem 25.2.2013, veranstaltet der Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine Sachverständigenanhörung (pdf) zu unserem Gesetzentwurf , durch den ein bundeszentrales „Korruptionsregister“ über unzuverlässige Unternehmen eingerichtet werden soll. Die Anhörung ist öffentlich. Die Anhörung findet zwischen 14:00 und 16:00 Uhr in Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags statt.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.
Seit Anfang der Legislatur wird über die Sinnhaftigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnissen im Internet diskutiert. Wusste man über Jahre nicht, worüber man eigentlich überhaupt diskutiert, liegt seit kurzem ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes der schwarz-gelben Bundesregierung vor, über den in erster Lesung bereits im Plenum des Bundestages diskutiert wurde. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, die mit neun Sachverständigen am Mittwoch, 30. Januar 2013 stattfinden wird. Konstantin berichtet über den letzten Stand der Anhörung des Rechtsausschusses.
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