Heute haben Ministerin Faeser und Staatssekretär Dr. Markus Richter die „Cybersicherheitsagenda“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vorgestellt. An […]
Hass und Hetze sind längst eine echte Bedrohung für gesellschaftliche Diskurse geworden. Hemmschwellen brechen weg. Vorurteile werden geschürt und Feindbilder […]
gerne möchten wir Euch zu unserem Fachgespräch einladen Fachgespräch„Brauchen wir eine digitale Agenda für das Straf- & Strafverfahrensrecht? Freiheit und […]
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Ehrenamtliche und vermeintlich Andersdenkende nimmt seit Monaten beängstigende Ausmaße an. Obwohl wir wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht haben, hat die Bundesregierung die Augen vor diesem Problem viel zu lange verschlossen. Sie verfolgt noch immer keine Gesamtstrategie. Das haben ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage zu dem Thema gerade noch einmal gezeigt.
Soeben meldet Spiegel Online, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Das war bitter nötig. Es ist begrüßenswert, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Genau hierauf haben wir in den letzten Monaten immer wieder gedrungen und darauf aufmerksam gemacht, dass es eben nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter in den USA, ohne spezifische Kenntnis der deutschen Rechtslage, Inhalte überprüfen. Klar ist: Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht die Unternehmen an ihre Verantwortung zu erinnern und klare rechtliche Vorgaben zu machen, beispielsweise, was den Datenschutz in den sozialen Netzwerken angeht. Hier gibt es weiterhin extrem viel zu tun.
Heute hat das Bundeskabinett den umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik der grünen Bundestagsfraktion, und Konstantin haben das Vorgehen der Großen Koalition in dieser Schlüsselfrage der digitalen Bürgerrechtspolitik kritisiert. Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf hat denselben Konstruktionsfehler wie seine Vorgänger: Er verpflichtet zur massenhaften anlasslosen Speicherung der Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger unabhängig von jeglichem Tatverdacht. Hieran kann auch der durchsichtige Versuch der Umetikettierung nichts ändern.
Prof. Dr. Franziska Boehm und Prof. Dr. Mark D. Cole beleuchten in einer aktuellen Studie den Hintergrund der Richtlinie zur Vortsdatenspeicherung, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, den Einfluss auf bestehende Vorratsdatenspeicherungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Auswirkungen des weitreichenden Urteils auf andere Vorratsdatenspeicherungen, wie z.B. Bankdaten bei SWIFT und Reisedaten bei PNR.
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