Derzeit diskutieren wir intensiv über die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Wiedereinführung der hochumstrittenen Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat. In der aktuellen Ausgabe des „Spiegel“ wird auf die Praxis einer exzessiven Datenspeicherung durch zahlreiche Mobilfunkanbieter verwiesen, die zwar seit Jahren bekannt, an der sich aber trotz intensiver Bemühungen der Datenschutzaufsicht bis heute kaum etwas geändert hat. Betreffende Daten liegen noch immer bis zu 6 Monate in den Abrechnungssystemen von Telekom, Vodafone und Telefónica. Das sind klare Verstöße gegen das Erforderlichkeitsprinzip des Datenschutzrechts. Die damit geschaffenen Risiken für mögliche missbräuchliche Zugriffe, auch seitens der Sicherheitsbehörden, sind nicht akzeptabel und rechtswidrig.
Weil Anbieter immer wieder unnötig viele Daten von ihren Kunden erhoben haben und diese zudem länger als erforderlich speicherten, was auch wir immer wieder kritisiert haben, erstellten der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur einen "Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten", der heute veröffentlicht wurde. Der Leitfaden wird hoffentlich helfen, die nicht akzeptable und teilweise willkürliche Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen einzuschränken. Letztendlich dokumentiert der Leitfragen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden dringend gestärkt werden müssen. Entsprechende Vorschläge hatten wir unterbreitet - Schwarz-Gelb hat sie ignoriert.
Bereits Mitte 2011 war eine Liste der Generalstaatsanwaltschaft München bekannt geworden, in der die tatsächlichen Speicherzeiten von Telekommunikationsanbietern dokumentiert werden. Nachdem bereits diese 10-seitige Kurzversion des Papiers vor längerer Zeit geleakt wurde, hat nun gestern der AK Vorrat den ausführlichen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht (pdf, 411 KB). Beide Versionen des Papiers werfen die Frage auf, ob die pauschalen Behauptungen der Befürworter der Massenspeicherung, dass es keine Daten gäbe – auf die zum Beispiel im Rahmen eines „Quick Freeze“-Verfahrens zurückgegriffen werden kann – zutreffend sein können. Insgesamt gibt das Papier einen umfassenden Einblick, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden für Ermittlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und wie diese heute schon genutzt werden. Wir haben nun noch einmal bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie die Bedenken des AK Vorrats teilt und wie sie zukünftig sicherstellen will, dass zukünftig Strafverfolgungsbehörden nur Leitfaden und andere Dienstanweisungen an die Hand gegeben werden, die geltende Rechtsvorschriften beachten und den Einzelfall angemessen berücksichtigen.
Nachdem gestern im Bundestag das neue TKG nach kontroverser Diskussion verabschiedet wurde, hier eine Auswahl aus der Berichterstattung. Die Kritikpunkte der Oppositionsfraktionen, die geschlossen geben den Gesetzentwurf votierten, werden von den Journalist*innen unserem Eindruck nach stark betont. Erfolg für eine Bundesregierung sieht anders aus.
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