Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Uns ist es wichtig, sofern möglich, immer die wichtigsten und aktuellsten Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. In der letzten Sitzugswoche fand die 2./3. Lesung unseres Antrags zur Netzneutralität statt - wenige Tage nach dem Beschluss eines Kompromisses auf EU-Ebene, der einem "Zwei-Klassen-Internet" Tür und Tor öffnet. Auf der Tagesordnung des Plenums stand unser Antrag zur "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft" und die Frage, wie diese effektiv gesetzlich gesichert werden kann. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Rede von Konstantin.
Die heutige Entscheidung des Parlaments zur Netzneutralität ist mehr als bitter: Nun droht tatsächlich ein „Zwei-Klassen-Internet“, in dem derjenige, der mehr für seine Daten bezahlen kann, bevorzugt wird. Die jetzige Entwicklung ist auch das direkte Resultat eines jahrelangen Nicht-Handels der Bundesregierung. Wir werden weiterhin gemeinsam mit vielen Verbündeten entschieden für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft eintreten. Und wir werden ebenso für die weitere demokratische und wirtschaftliche Entwicklung des offenen Internets so elementare Netzneutralität kämpfen.
Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir immer wieder berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat Konstantin das Vorgehen der Großen Koalition scharf kritisiert.
Angesichts der heutigen Kabinettsbeschlüsse und den jüngsten Äußerungen von Kanzlerin Merkel hat Konstantin die aktuelle Digitalisierungspolitik der Bundesregierung heute noch einmal kritisiert. Die Bundesregierung setzt ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs konsequent fort. Die jüngsten Kabinettsbeschlüsse legen die Axt an die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Privatheit. Sie gefährden das freie und offene Internet und verhindern Innovationen. All die warmen netzpolitischen Worte und Kongresse der letzten Tage werden zu Schall und Rauch, wenn gleichzeitig derartige, offen verfassungswidrige Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. So macht man Deutschland bestimmt nicht zum Digitalisierungsstandort – ganz im Gegenteil.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 18. Juni 2015 einen Freifunk-Router in der Bundesgeschäftsstelle am Platz vor dem Neuen Tor installiert. Damit kann jede Person im Umfeld der grünen Parteizentrale kostenfrei ins Internet. Dazu hat Malte heute mit Michael Kellner, Politischer Bundesgeschäftsführer und meiner Kollegin und Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien und Netzpolitik der Grünen, Marion Gehrke, noch einmal auf die Vorteile von Freifunk-Netzen aufmerksam gemacht.
Am 30. und 31. Mai fand in Bielefeld die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) der NRW Grünen statt. Aus netzpolitischer Sicht gibt es zwei spannende Beschlüsse, über die Malte knapp berichtet. Unter dem Titel „WLAN für alle – ohne Überwachung und Abzocke!“ wurde mit über 90% Zustimmung ein Beschluss zu Freifunk und Störerhaftung beschlossen. Abschluss der LDK war der einstimmige Beschluss: Klares Nein zur Vorratsdatenspeicherung!
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