Am 13.05.2013 veranstalten der Wirtschafts- und der Rechtsausschuss eine gemeinsame Anhörung zum gerade vorgelegtem, interfraktionellem Antrag zur Einschränkung der Patentierung von Computerprogrammen. Die Anhörung wird ab 16:00 Uhr stattfinden und ist öffentlich, das heißt, interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich über das Sekretariat des Rechtsausschusses zur Anhörung anmelden. Derzeit benennen die einzelnen Fraktionen die zur Anhörung einzuladenen Sachverständigen. Als Opposition bemühen wir uns parallel um ein Livestreaming der Sitzung.
In einem gestrigen Blogpost, in dem wir einen kurzen Ausblick auf verschiedene netzpolitisch relevanten Punkte, die diese Woche auf der Agenda des Bundestages stehen, haben wir bereits angedeutet, dass es in dieser Woche unter anderem auch einen Antrag zu Softwarepatenten und eine entsprechende Debatte im Plenum des Bundestages geben wird. Als Grüne sprechen wir uns seit langem gegen Softwarepatente aus und freuen uns über eine nun vorliegende interraktionelle Initiative.
Zweifellos: Das EU-Patentrecht ist zu kompliziert und uneinheitlich und ein europaweit einheitliches Vorgehen daher wünschenswert. Dennoch hat der heute im Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegte Kompromiss erhebliche Mängel. Bezüglich der heutigen Abstimmung im Europaparlament über den vom Ministerrat vorgelegten Entwurf für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung haben wir als grüne Bundestagsfraktion sowohl das gewählte Verfahren als auch die inhaltliche Ausrichtung des Entwurfs kritisiert.
In den vergangenen Wochen ist viel über eine höchst zweifelhafte Zusammenarbeit zwischen deutschen und weißrussischen Sicherheitsbehörden berichtet worden. Das autoritär geführte Land gilt als „letzte Diktatur Europa“. Vor diesem Hintergrund gab es berechtigte Kritik an derartigen Amtshilfen deutscher Sicherheitsbehörden für den weißrussischen Militär- und Sicherheitsapparat. Beinahe jeden Tag kamen neue Hiobsbotschaften an´s Tageslicht. So wurde im Zuge weiteren Recherchen deutlich, dass weißrussische Polizisten u.a. bei einem Castor-Transport nach Gorleben 2010 beteiligt waren. Zudem wurde bekannt, dass deutsche Behörden Sicherheitstechnik an das Land lieferten. Noch immer herrscht eine gewisse Unklarheit darüber, wie weit die Kooperation zwischen Deutschland und Belarus genau ging und was genau an Technik von deutscher Seite geliefert wurde. Konstantin hat mit einer parlamentarischen Frage an die Bundesregierung noch einmal nachgehakt.
Die geplante automatisierte Überprüfung von schulischen Datenbeständen auf möglicherweise unzulässig kopierte Schulbücher wirft eine Reihe von Fragen auf, vor allem datenschutzrechtliche, aber auch urheberrechtliche sowie Fragen nach dem eigentlich Sinn einer solchen Vereinbarung. Die Verantwortlichen in den Kultusministerien sind in der Pflicht, die Verhältnismäßigkeit ihres geplanten Vorgehens zu erklären und den Einsatz der entsprechenden Software ohne ausreichende Schutzmechanismen und nötigen Transparent zu verhindern. Die Verlage sind in der Pflicht, sich an der Beantwortung dieser essentiellen Fragen der digitalen Welt zu beteiligen. Statt auf rein repressive Instrumentarien zurückzugreifen, müssen sich sie sich die Frage stellen, wie durchtragende Antworten auf die vor Ihnen liegenden Herausforderungen des digitalen Zeitalters aussehen könnten.
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