Am 12. Februar hat der Innen- und Justizausschuss über den Abschlussbericht zur Untersuchung der Massenüberwachung durch die NSA und europäische Geheimdienste abgestimmt. Leider haben Konservative und Sozialdemokraten den Antrag der Grünen abgelehnt, Schutz für Edward Snowden durch die EU-Mitgliedsstaaten zu fordern. Damit lassen sie den zentralen Zeugen und Whistleblower, der diese Untersuchung mit seinem mutigen Schritt an die Medien erst öffentlich gemacht hat, im Stich. Das ist feige.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen-, Rechts- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Vor Kurzem hat die innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion in Bayern, Katharina Schulze, bereits einen Gastbeitrag verfasst, in dem Katharina über die Bemühungen der bayerischen Landtagsfraktion, die derzeitige Spähaffäre auf die Tagesordnung des bayerischen Landtags zu setzen, berichtete. Heute berichtet Katharina über die Ergebnisse der Beratungen.
Seit gestern ist klar, dass der Innen- und Justizausschuss (LIBE-Ausschuss) des Europäischen Parlaments den NSA-Whistleblower Edward Snowden befragen wird. Snowden hat sich bereit erklärt, auf Fragen der Abgeordneten zu antworten und soll nun in einer der kommenden Sitzungen der Sonderuntersuchung zur Massenüberwachung angehört werden. Nur die britischen Konservativen (ECR-Fraktion) sind dagegen, was keine Überraschung ist. Die offizielle Entscheidung, auch über die genaue Auswahl der Fragen, wird beim nächsten Treffen des Berichterstatters Claude Moraes (Labour/UK) mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen am 12. Dezember getroffen. Eine Live-Schaltung zu Edward Snowden, die zuerst erwogen wurde, ist leider aus Sicherheitsgründen nicht möglich, weil dies unter Umständen der NSA seinen Standort in Moskau verraten würde. Daher wird er per Videoaufzeichnung auf schriftliche Fragen antworten. Bis heute um 10:00 mussten zu einem Entwurf für die Fragen an Snowden aus dem LIBE-Sekretariat Feedback und ergänzende Fragen von den Schattenberichterstattern eingereicht werden.
Die zuständigen Abgeordneten im Innen- und Justizausschuss wollen den NSA-Whistleblower Edward Snowden per Videoaufzeichnung in einer der kommenden Sitzungen der Untersuchung zur Massenüberwachung anhören. Edward Snowden wird darin auf Fragen der Mitglieder des Innen- und Justizausschusses antworten. Die Sitzung könnte frühestens am 18. Dezember vormittags stattfinden.
Am heutigen 18. November 2013 fand eine von uns beantragte Sondersitzung des Bundestages zum derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal statt. Wir hatten ausführlich über die Sitzung und den von uns hierzu vorgelegten parlamentarischen Initiativen berichtet. Für die Grüne Bundestagsfraktion haben Hans Hans-Christian Ströbele und Konstantin Notz während der anderthalbstündigen Debatte gesprochen. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden der beiden.
Heute findet im Rahmen der von uns Grünen beantragten Sondersitzung des Bundestages u.a. auch eine anderthalbstündige Debatte zum derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal statt. Hierzu haben Linke und Grüne mehrere Anträge vorgelegt. Als Grüne haben wir eine Initiative vorgelegt, die die Bundesregierung nochmals auffordert, endlich effektive Konsequenzen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, von Wirtschaft und Politik zu ziehen, eine zweite Initiative fordert nochmals die Aufnahme von Edward Snowden in Deutschland. Auch Peter Schaar hat gemäß § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Bericht an den Deutschen Bundestag zu den Abhöraktivitäten US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland vorgelegt.
Heute hat Transparency International ihren EU-Whistleblowerbericht vorgelegt. Als Grüne haben wir den Bericht begrüßt. Whistleblower leisten einen großen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten und Missständen. Korruptions-, Umwelt- und Steuerstraftaten sowie sonstige Missstände können oftmals erst durch interne Informationen aufgedeckt werden. Trotz des großen öffentlichen Interesses an diesen Informationen drohen WhistleblowerInnen häufig arbeits- und/oder dienstrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung ist hier leider zu vage, so dass für die Handelnden weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Die heutige Rechtsunsicherheit für Hinweisgeber zu beseitigen und den deutlichen Aufforderungen an die Bundesrepublik Deutschland endlich nachzukommen, muss vordringliche Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein.
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