Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren bei illegalen Angeboten im Netz wird seit mehreren Jahren intensiv geführt. Wir Grünen lehnen das Sperren von Inhalten im Internet aus vielerlei Gründen seit Jahren ab und haben uns immer wieder deutlich für den Grundsatz „Löschen statt sperren“ ausgesprochen. Hauptschauplatz der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren war die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, aber auch die Debatte um illegales Online-Glückspiel. Nachdem sich die grüne Position auf Landes- und Bundesebene durchgesetzt hat, muss sich die Bundesregierung nun auch im Bereich Glückspiel auf europäischer Ebene gegen entsprechende Pläne aussprechen.
In Sachen Rüstungsexporte treibt die Bundsregierung ein doppeltes Spiel zu Lasten der Meinungsfreiheit und zu Gunsten autoritärer Regime, die die eigene Bevölkerung unterdrücken. Das haben die jüngsten Aussagen von Vizekanzler Westerwelle noch einmal verdeutlicht. Diesem Spiel der Bundesregierung werden wir nicht länger zusehen. In Kürze werden wir daher einen Antrag vorlegen, der die Bundesregierung noch einmal dazu auffordert, sich nicht länger ihrer Verantwortung zu entziehen und endlich die Verschärfung der Ausfuhrkontrollen entsprechender Güter anzugehen. Hierzu fordern wir die Bundesregierung seit langem auf. Geschehen ist bislang nichts. Dabei hat die britische Regierung gerade vorgemacht, wie eine mögliche Regulierung aussehen könnte. Um den Druck auf die Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden, noch einmal zu erhöhen, hat Konstantin eine weitere Frage an die Bundesregierung gerichtet.
Im Dezember diesen Jahres findet die Weltkonferenz für Internationale Kommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) statt. Die Internationale Fernmeldeunion ist eine zwischenstaatliche Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Auf der Weltkonferenz für Internationale Kommunikation wird die seit 1988 gültige International Telecommunication Regulations (ITRs) überarbeitet, mit der zentrale Richtlinien für Infrastrukturen des Netzes festlegt werden können. Wenn auch bisher wenig beachtet, können auf dieser Konferenz wichtige Entscheidungen über die infrastrukturelle Freiheit des Internets getroffen werden. Im Vorfeld der Vorbereitungen der Konferenz mehren sich besorgte Stimmen, dass durch die Überarbeitung der "International Telecommunications Regulations" Einschränkungen der Internet-Infrastrukturen an ICANN, IANA, W3C und anderen internationalen Organisationen vorbei durchgesetzt werden könnten. Konstantin hat die Bundesregierung bezüglich ihrer Positionen befragt.
Millionen an Forschungsgeldern fließen aus europäischen wie auch bundesdeutschen Fördertöpfen in die Konzeptionierung und konkrete Ausarbeitung der Einsatzmöglichkeiten u.a. auch von Sicherheitstechnologien, die dazu dienen, Bürgerinnnen und Bürger systematisch und in der Fläche, d.h. möglichst umfassend zu überwachen. Die Bundesregierung betont immer wieder, dass es von ihrer Seite keinerlei Beteiligung an INDECT gegeben habe, da man das Projekt aufgrund seines „umfassenden Überwachungsgedankens“ für nicht vertretbar halte. Es stellt sich die Frage, ob diese Aussage wirklich zutreffend ist oder hier vernebelt werden soll? Nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von uns Grünen bleiben da zumindest erhebliche Zweifel.
Die Demokratisierungswelle des „arabischen Frühlings“ hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu entfacht. Im Zuge dieser Debatte, die jüngst auch vor dem Hintergrund der Diskussion um den Einsatz des „Bundestrojaners“ geführt wurde, sind auch solche Unternehmen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, deren ins Ausland gelieferte Programme helfen, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu kontrollieren oder gar ganz verstummen zu lassen. Seit langem fordere ich gemeinsam mit Malte Spitz und anderen die Bundesregierung dazu auf, nicht länger die Augen vor diesen unethischen Geschäften zu verschließen, sondern endlich eine dringend gebotene Reform der überholten Rüstungsexportrichtlinien vorzunehmen und sich auch dafür einzusetzen, „Dual-use-Güter“ und entsprechende Techniken zur Störung, Überwachung und Unterbrechung des Internet- und Mobilfunkverkehrs endlich in die entsprechenden Export-Bestimmungen aufzunehmen. Die Antwort auf eine schriftliche Frage, die ich an die Bundesregierung gerichtet hatte, hat nun gezeigt, dass die Bundesregierung den Einsatz von Software prüft, die auch vom ägyptischen Regime eingesetzt wurde, die eigene Bevölkerung zu überwachen.
Die Demokratisierungswelle des „arabischen Frühlings“ hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu entfacht. Im Zuge dieser Debatte, die jüngst vor dem Hintergrund der Diskussion um den Einsatz des „Bundestrojaners“ geführt wurde, sind auch die Unternehmen, die Programme liefern, die helfen, Kommunikation via E-Mail, in sozialen Netzwerken und in Blogs zu kontrollieren oder gar ganz verstummen zu lassen, verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Durch unsere Kleine Anfrage wurde deutlich: Die Bundesregierung hat offenbar nicht nur immer wieder beide Augen zugedrückt, wenn es um den Verkauf entsprechender Programme ging, sondern sogar den Export an autoritäre und totalitäre Staaten offenbar sogar durch sogenannte Hermesbürgschaften unterstützt. Nun wurde bekannt, dass auch das BKA für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung Software bei einer Firma gekauft, die auch das ägyptische Regime bis vor Kurzem beliefert hat.
Die Demokratisierungswelle, die die Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas seit einigen Monaten erfasst hat, hat auch die Debatte um die demokratiefördernde Wirkung des Internets neu befeuert. Im Zuge dieser Debatte sind auch diejenigen, deren Unternehmen die Technik liefert, die dazu beiträgt, Kommunikation in sozialen Netzwerken, auf Twitter und in Blogs zu manipulieren oder gar ganz verstummen zu lassen, wieder verstärkt in den Fokus gerückt – und das ist gut so. In einer schriftlichen Frage habe ich die Bundesregierung nach ihrer Position befragt.
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