Die Posse um hoch manipulationsanfällige Wahlsoftware hat noch einmal eindrücklich die Vorzüge von Open Source aufgezeigt: Wenige Tage vorm 24. […]
Am Mannschaftsbus des Fussballvereins BVB kam es am 12. April in Dortmund zu drei Explosionen. Obwohl schnell von einem islamistischen Anschlag gesprochen wurde, ist der Hintergrund der Tat weiterhin vollkommen unklar. Inzwischen gibt es, wie Medien berichten, diverse, jeweils durchaus dubiose Bekennerschreiben auch aus dem rechtsextremen Spektrum. Wir haben hierzu schriftliche Fragen an die Bundesregierung gestellt. Diese fährt jedoch weiterhin ihre minimalistische Informationstaktik und speist das Parlament pauschal mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen ab. Dies ist zumal im Vergleich zur teils überaktiven Informationspolitik nach den jüngsten Anschlagslagen umso bemerkenswerter. Wir werden hier in den kommenden Wochen weiter nachhaken.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Seit langem fordern wir die Bundesregierung auf, der Open Government Partnership (OGP) beizutreten, einem Zusammenschluss von über 50 Staaten, deren Ziel es ist, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft auszubauen. Unsere Forderung haben wir erst kürzlich, im Rahmen des internationalen Open Data Days, erneuert und die Bundesregierung, die der Initiative eigentlich nach dem Start ihres Datenportals GovData.de beitreten wollte, noch einmal hinsichtlich ihrer Position befragt. Die Antwort der Bundesregierung ist enttäuschend.
In der kommenden Woche beginnt die World Conference in International Telecommunications (WCIT-12) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Dubai. Auf dieser zwischenstaatlichen Konferenz wird die weitreichende Ausweitung des Mandates der ITU beraten, die sich massiv auf die Regelungen zur Netzarchitektur auswirken könnte. Dies wurde bereits vielfältig von zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert. Ebenfalls haben sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit einer kritischen Resolution an die ITU gewandt. Konstantin hat bereits im Mai dieses Jahres die Bundesregierung nach ihrer Position in Sachen ITU und WCIT12 befragt - auch um so eine größere Transparenz in das undurchsichtige Verfahren zu bringen. Nun hat Konstantin noch einmal nachgehakt.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote entweder stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Um es zum Beispiel Internetcafés zu erlauben, ihren Kunden auch weiterhin WLAN-Zugänge anzubieten, aber auch um nachbarschaftliches Engagement wie die Freifunkgemeinde zu stärken ist es nun dringend angeraten, diese Rechtsunsicherheit zu beheben. Auch die Bundesjustizministerin hatte vor mehreren Monaten angekündigt, eine eigene Initiative zu hören. Konstantin fragt nun nach, wann mit der Vorlage dieser Initiative zu rechnen ist.
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