Heute haben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, und der Vorstandsvorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands in einer gemeinsamen Pressekonferenz daten- und verbraucherschutzpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung gerichtet. Als Grüne haben wir diese Forderungen unterstützt. Warum es so wichtig ist, den Themen Daten- und Verbraucherschutz endlich einen sehr viel höheren Stellenwert einzuräumen, erklärt Konstantin in einem kurzen Beitrag.
Der Ausspähskandal beschäftigt uns seit Monaten. Die Bundesregierung hat stets vernebelt und so getan, als sei sie in keinster Weise involviert. Die nötige Aufklärung hat sie boykottiert. Nun wird zunehmend klarer, warum: Deutsche und amerikanischen Geheimdiensten kooperieren eng. Das bekannt gewordenen Programm ist dafür nur ein Beleg. Die gezielt betriebene Ausschaltung des Bundesbeauftragten bei der ihm nach Gesetz zugewiesenen Kontrollaufgabe ist skandalös. Ein Innen- und Verfassungsminister, der so etwas duldet bzw. durchwinkt, ist überflüssig.
Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, seinen 24. Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Die Diskussionen und jüngsten Entscheidungen um Vorratsdatenspeicherung, massenhafte Funkzellenabfragen und die EU-Passagierdatensammlung zeigen: Niemand kann sich der zunehmenden Datensammelwut der Behörden entziehen. Die Arbeit des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten verdient eine weitere Aufwertung und entsprechende Unterstützung. Diesbezügliche parlamentarische Initiativen hatten wir in dieser Legislatur vorgelegt, die Merkel-Koalition hat sie abgelehnt.
Nach dem 11. September 2001 wurden zur Terrorismusbekämpfung neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen. Um zu verhindern, dass damit eventuell zu weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte auf Dauer legitimiert werden, haben wir damals die Befristung dieser Gesetze und eine Überprüfung der neuen Instrumente festgeschrieben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Evaluierung zur Farce werden lassen. Heute stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine Studie zur Evaluation von Sicherheitsgesetzen vor. Konstantin kommentiert.
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
Am Freitag, den 30. März debattierte der Deutsche Bundestag ein von uns vorgelegtes umfassendes Reformpaket für den Datenschutz, bestehend aus insgesamt drei Initiativen. Ziel unserer Initiativen war und ist es, der Bundesregierung die Dringlichkeit des Schutzes von Daten und Informationen der Bürgerinnen und Bürger angesichts der gegenwärtigen massiven Veränderungen in der Datenverarbeitungspraxis ins Gedächtnis zu rufen. Die Passivität und das zum Teil offen zutage tretende Desinteresse der Bundesregierung am Datenschutz zeigte allzu oft eine bedenkliche Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten, gefährdete das hohe Ansehen der Bundesrepublik in Sachen Grundrechtsschutz und stellte insgesamt ein Armutszeugnis nicht zuletzt für die selbst ernannte Bürgerrechtspartei FDP dar. Nachdem wir bereits vor einigen Monaten einen umfangreichen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt und diesen vorab online diskutieren und weiterentwicklen haben lassen, haben wir am 30. März also über drei weitere grüne Anträge zum Datenschutz im Plenum des Bundestages debattiert - und damit schwarz-gelbes Brachland betreten. Hier dokumentieren wir Konstantins Plenarrede.
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