Die schwarz-gelbe Koalition hat es in vier Jahren, trotz anderslautenden Absichtserklärungen in ihrem Koalitionsvertrag, in einer der Schlüsselfragen des digitalen Zeitalters, der Netzneutralität, nicht vermocht hat, tatsächlich eine Regelung zur deren Schutz vorzulegen. Das ist mehr als bedauerlich. Angesichts des nun vom Wirtschaftsministerium vorgelegten, zweiten Verordnungsentwurfs kann man jedoch fast dankbar sein, dass es diese Koalition auch in vier Jahren nicht geschafft hat, sich diesem drängendem Problem tatsächlich anzunehmen. So bleibt die (erneute) Chance, eine am Ende der Legislatur erarbeitete, völlig unausgereifte Vorlage am Anfang der nächsten Legislatur einzustampfen - um dann eine neue (gesetzliche) Initiative zu erarbeiten, die auf wiederholte Versuche, die Netzneutralität final zu begraben, angemessen zu reagieren im Stande ist.
Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
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