Nur ein Tag, nachdem sich die Bundesregierung mal wieder für die ja ziemlich magere Erfolgsbilanz ihrer Digitale Agenda vor allem selbst feierte, wurde es im Bundestag konkret - und schnell stellte sich wieder die großkoalitionäre Tristesse im Digitalen ein. Zwar mag das "Dritte Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" technisch klingen, doch damit werden in Deutschland zentrale EU-Vorgaben für digitale Verbraucherrechte und Wettbewerbsregeln angewandt, die viele im leidgeplagten Verbraucheralltag gut gebrauchen könnten: Von Zero-Rating, Roaming und nicht gewünschten Extraposten auf der Telefonrechnung über nicht eingehaltene Breitbandzusagen bis zu Scherereien bei den bis dato intransparenten Vertrags- und Entschädigungskonditionen. Leider verwässerte die Bundesregierung die EU-Vorlage - während wir konkrete Vorschläge für starke Verbraucher- und Aufsichtsrechte vorlegen.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
Vor Kurzem haben die europäischen Regulierer erste Ergebnisse einer Studie vorgelegt, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen. Wir hatten ausführlich über die Studie und deren Inhalt berichtet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Studie und der vorab in Kurzform präsentierten Ergebnisse hatte ich die Bundesregierung im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde gefragt, ob sich an ihrer Position bezüglich der Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden, etwas verändert hat. Durch ihre Antwort zeigt die Bundesregierung einmal mehr, dass ihr die Wahrung der Netzneutralität kein so wichtiges Anliegen ist, wie sie gerne suggeriert.
Viele Telekommunikationsfirmen, das hat eine Studie, die die europäischen Regulierer vor Kurzem vorgelegt haben, deutlich gemacht, verstoßen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität. Die Diskussion, ob es einer gesetzlichen Festschreibung des Prinzips der Netzneutralität bedarf, wird seit langem intensiv geführt - sowohl auf bundes- wie auf europäischer Ebene. Als Grüne kämpfen wir seit langem für eine echte Netzneutralität. Im Bundestag haben wir verschiedene Anträge hierzu vorgelegt und uns am Konsultationsprozess der Europäischen Kommission beteiligt. Die Bundesregierung haben wir immer wieder dazu aufgefordert, sich - auch auf europäischer Ebene - für eine gesetzliche Regelung zur Festschreibung der Netzneutralität einzusetzen - bislang ohne Erfolg. Trotz dieser intensiven Diskussionen auf Bundes- und Europaebene und der Erkenntnis, dass die Netzneutralität akut gefährdet ist, hat es die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher leider verpasst, eine gesetzliche Regelung zur Wahrung der Netzneutralität vorzulegen.Nach Vorlage der neuesten Studie wird die Luft für diejenigen, die immer wieder behaupten, es gäbe keine Verstöße gegen die Netzneutralität, immer dünner. Wir bleiben am Ball.
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