In der letzten Sitzungswoche stand u.a. die abschließende Beratung des von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzesentwurfs zum Bundeszentralregister auf der Tagesordnung. In seiner Rede kritisierte Konstantin, dass auch zwei Jahre nach den ersten Snowden-Veröffentlichungen und nach dem NSU-Skandal bis heute keinerlei gesetzliche Reformen für eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle der Dienste und für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Sicht ist. Im Gegenteil: Befugnisse wurden und werden durch die Große Koalition weiter ausgebaut - oftmals ohne ausreichende Rechtsgrundlage und in einer rechtsstaatlich fragwürdigen Weise - auch beim Bundeszentralregister.
Die Affäre um die Verstrickungen von deutschem Bundesnachrichtendienst (BND) und der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) hat am vergangenen Donnerstag erneut zu engagierten Diskussionen im Deutschen Bundestag geführt. Im Rahmen einer Aktuellen Stunde setzte sich die Opposition nochmals für eine umgehende Übermittlung der Selektoren-Listen an den Untersuchungsausschusses des Bundestages ein und kritisierte die anhaltende Verweigerungshaltung von Koalition und Bundeskanzleramt, die im klaren Widerspruch zu den Äußerungen von Angela Merkel stehen. In diesem Zusammenhang kritisierten wir auch den durchsichtigen Versuch von Koalition und Kanzleramt, nun durch die Debatte um einen „Sonderermittler“ abzulenken. An dieser Stelle dokumentieren wir die Reden von Konstantin und Hans-Christian Ströbele in der Debatte.
Sowohl netzpolitik.org als auch Spiegel Online berichten über die Verschärfung des sogenannten „Hackerparagraphen“, also § 202c StGB. Obwohl auch die SPD vor Kurzem noch den umstrittenen Paragraphen auf seine tatsächliche Sinnhaftigkeit und etwaige kontraproduktive Wirkungen hin evaluieren wollte, verschärft man nun mit Hinweis auf eine entsprechende EU-Richtlinie das Strafmaß für Vergehen nach § 202c StGB. Dies haben wir heute thematisiert, denn als Grüne sehen wir den Hackerparagraphen nach wie vor sehr kritisch
Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
Gestern fand die erste Debatte zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken und Grünen zu einem Aufhebungsgesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Damit wollen wir das nachweislich sinnlose Leistungsschutzrecht wieder rückgängig machen. Die Debatte ging leider aufgrund der Fülle der Tagesordnung zu Protokoll. Hier könnt Ihr die Rede von Tabea Rößner für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN dazu lesen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ausschüsse. Bei der abschließenden Lesung versprechen wir aber, dass diese Debatte definitiv nicht zu Protokoll gehen wird, auch wenn wir dafür tief in der Nacht reden müssen.
Im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch wirtschaftspolitisch ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir daher gerade erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Während der jüngsten Debatte wurde die Zerrissenheit der Koalition sehr deutlich. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede, die Konstantin zur Einbringung unserer Gesetzesentwurfs im Plenum des Bundestages gehalten hat.
Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten zweiten Gesetzes zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes (BT-Drucksache 18/2141) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede.
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