Mit der Entlassung von Generalbundesanwalt Range ist es bei Weitem nicht getan. Die Aufklärung über das Ermittlungsverfahren wegen „Landesverrats“ gegen Journalisten fängt jetzt erst an. Wer wusste in der Bundesregierung wann wie viel von den Vorgängen? War das für Geheimdienstkoordination zuständige Kanzleramt wirklich so ahnungslos? Wie erklären sich die Widersprüche in den Statements von Generalbundesanwalt Range, Justizminister Maas und Innenminister de Maiziere? Gestern berichteten wir bereits über unsere Bemühungen, Licht ins Dunkel zu bekommen. So haben wir unter anderem eine Sondersitzung des Rechtsausschusses beantragt, die die Abgeordneten von Union und SPD jedoch abgelehnt haben. Aufklärung geht freilich anders. Gestern hatten wir angekündigt, noch einmal ausführlich über unsere umfangreiche Parlamentarische Anfrage (pdf) zu berichten.
Angesichts des alles andere als beendeten #Landesverrat-Skandal, teils offen widersprüchlicher Aussagen und zahlreicher, nach wie vor unbeantworteter Fragen hat Konstantin die Rolle von Justizministerium, Innenministerium und Bundeskanzleramt kritisch hinterfragt. Heute haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um die parlamentarische Aufklärung weiter voranzutreiben.
Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
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