Gerade haben sich SPD, Grünen und FDP auf einen Kompromiss in Sachen Quick Freeze verständigt. Seit knapp 20 Jahren ist […]
Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur deutschen gesetzlichen Regelung für eine Vorratsdatenspeicherung habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen […]
Im Europäischen Parlament fand gestern Abend eine Aussprache mit Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Vorratsdatenspeicherung statt. In der Debatte konnte Malmström weder die Notwendigkeit der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten belegen, noch einen Termin für die angekündigte Überprüfung der Richtlinie ankündigen. Dazu hat Jan Philipp heute folgendes erklärt.
Die Bundesjustizministerin wehrt sich gegen die von CDU/CSU geradezu obsessiv verfolgte Forderung nach einer anlasslosen Vorratsspeicherungen der Daten aller Bürger. Wir unterstützen ihren Widerstand gegen eine völlig unverhältnismäßige Überwachung, deren Nutzen bis heute nicht nachgewiesen werden konnte. Der von Frau Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Quick Freeze, also die Sicherung von Verkehrsdaten im Verdachtsfall auf Zuruf, kommt ohne den Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger aus. Doch der Versuch der FDP, sich jetzt als Wahrerin der Bürgerechte zu profilieren, ist unglaubwürdig.
Aufgrund der aktuellen Terrorwarnungen sind wieder reflexhaft Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen. Doch auch ohne Terrorwarnungen würde aktuell über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Evaluierung und mögliche Alternativen zur Strafverfolgung im Internet diskutiert. Auf der Suche nach bürgerrechtsfreundlichen Alternativen wird dabei vor allem ein „Quick Freeze“-Verfahren diskutiert. Da die Begrifflichkeiten derzeit oftmals unklar erscheinen, versuchen wir hier die Begriffe Quick Freeze, Quick Freeze XL und Vorratsdatenspeicherung Light zu entwirren.
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