Im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch wirtschaftspolitisch ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir daher gerade erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Während der jüngsten Debatte wurde die Zerrissenheit der Koalition sehr deutlich. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede, die Konstantin zur Einbringung unserer Gesetzesentwurfs im Plenum des Bundestages gehalten hat.
Die Diskussion über die Störerhaftung bei WLan wird seit Jahren äußerst intensiv geführt. Seit langem liegen deutliche Aufforderungen einzelner Länderparlamente, des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 entstandene Rechtsunsicherheit zu beheben und die im Telemediengesetz (TMG) vorgesehene Providerprivilegierung auszuweiten. Auch im Bundestag war die Störerhaftung in den letzten Jahren wieder und wieder Gegenstand intensiver Diskussionen, sowohl im Plenum als auch in den Fachausschüssen. Eigentlich besteht zwischen den Fraktionen seit langem Einigkeit, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beheben. Dennoch schafft es die Bundesregierung seit Jahren nicht, sich hierzu durchzuringen. Netz- aber vor allem auch auch wirtschaftspolitisch ist dies ein wahres Trauerspiel. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke legen wir nun einen Gesetzesentwurf vor.
Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde spekuliert (Link Ulf), ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Und in der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen.
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