Gestern fand der jährliche Safer Internet Day statt. Dieses Jahr stand der Aktionstag unter dem Motto #OnlineAmLimit und widmete sich unter […]

Das gerade vorgestellte Gesetzespaket zu Künstlicher Intelligenz der EU-Kommission haben Anna Christmann, Sprecherin für Innovations- und Technologiepolitik, und Tabea, Sprecherin für […]
Die ePrivacy-Verordnung soll Vertraulichkeit, Privatsphäre und Sicherheit bei der Kommunikation über Telefon, SMS, WhatsApp und Co. schützen. Heute (Donnerstag, 26. Oktober) […]
Das EU-Parlament will starken Datenschutz bei WhatsApp & Co! Die Mehrheit der Abgeordneten des federführenden Innen- und Justizausschusses hat heute […]
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Im August 2016 wurden überraschend Hacking-Programme der NSA-Elitehackgruppe TAO auf der Software-Tauschplattform GitHub300 Megabyte angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, sowie von Routern und Betriebssysteme möglich sein soll. Wie im Juni 2016 bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung seit geraumer Zeit eine Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie. Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", kurz ZITiS, soll den Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern helfen, verschlüsselte Kommunikation zu dechiffrieren. Statt IT-Sicherheit zu gewährleisten und die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, soll der Staat also selbst zum Hacker werden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollten Luise Amtsberg, Volker Beck und Konstantin wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der Hacking-Programme in Hinblick auf das geplante ZITiS zieht. Die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier nachlesen.
Gestern, am 12.12.2016, wurde der erste Entwurf zur ePrivacy-Verordnung geleakt. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgehaltenen Standards und Prinzipien gelten für alle Unternehmen und Behörden mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden. Dies schließt natürlich auch Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste ein. Darüber hinaus gibt es jedoch noch strengere Regeln für den Schutz der Privatsphäre in der Kommunikation, die in der so genannten ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 festgehalten sind und für alle Anbieter von Telefonie-, Internet- oder Email-Diensten gelten. Ab dem Jahr 2017 steht die in der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehene Revision dieser Richtlinie an. Was steht auf dem Spiel?
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