Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
Gestern berichtete netzpolitik.org über einen von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte erstellten Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Generalversammlung im Dezember 2013 verabschiedet und die britische NGO Privacy International nun analysiert und kommentiert hat. Die NGO kommt zu dem Schluss, dass der im Dezember 2013 verabschiedete Bericht ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen könnte. Der Bericht, der von der Generalversammlung in Auftrag gegeben wurde, basiert inhaltlich wesentlich auf dem letzten Staatenbericht des UN-Menschenrechtsausschusses vom März 2014. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir die Berichte der Vereinten Nationen ausdrücklich und sehen uns einmal mehr in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
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