Als vor ein paar Wochen der eco Verband Politikerinnen und Politiker der verschiedene Fraktionen über das Leistungsschutzrecht diskutieren ließ, gab Sigfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses, noch zu Protokoll, dass das Leistungsschutzrecht eine „Mogelpackung“ und ein "Taschenspielertrick" sei und zudem keinen Erfolg verspreche. Dennoch hat die Bundesregierung nun einen ersten Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt. Ihr Plan, über das hoch umstrittene Vorhaben nicht zu debattieren, ist nach hinten los gegangen. Hier könnt Ihr das Video der Plenardebatte nachschauen und Euch über das weitere Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht informieren.
Zur aktuellen Debatte Leistungsschutzrecht haben sich heute Tabea als medienpolitische Sprecherin und Konstantin als netzpolitischer Sprecher zu Wort gemeldet und noch einmal klargestellt, dass wir uns gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aussprechen, wie es die Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt. Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, seit es ihn gibt. Wir haben ihn gründlich geprüft und aufgrund dessen unsere Position bezogen. Wir sind nicht erst seit gestern oder aufgrund irgendwelcher Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Wir lassen uns nicht vor irgendeinen Karren spannen. Wir lehnen das Leistungsschutzrecht ab, weil wir die vielfältigen Auswirkungen des Gesetztes für fatal halten.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen. Den heutigen Kabinettsbeschluss kommentieren Tabea und Konstantin
Heute hat sich das Bundeskabinett trotzz anderslautender Ankündigungen erneut nicht mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Und das ist auch gut so! Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen. Der Text des Referentenentwurfs hat bereits deutlich gemacht: Das Leistungsschutzrecht würde reichlich Rechtsunsicherheit schaffen. Für uns Grüne ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung.
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf des im Koalitionsvertrag festgehaltenen und seit Anfang der Legislatur mehrfach angekündigten "Leistungsschutzrechts für Presseverlage" vorgelegt. Den Entwurf (pdf), der vom Justizministerium an die anderen Ministerien und ausgewählte Interessenvertreter verschickt wurde, hat IRights.info zum download bereitgestellt. Für die grüne Bundestagsfraktion haben Tabea als Sprecherin für Medienpolitik und Konstantin als Sprecher für Netzpolitik heute eine kurze Bewertung der Vorlage des Justizministeriums vorgenommen.
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