Journalisten werden zukünftig auf das Gutdünken der Bundesbehörden angewiesen sein, wenn sie von diesen Informationen wollen– so will es die Merkel-Regierung. Der Innenausschuss hat heute mit schwarz-gelber Mehrheit die Pläne abgelehnt, Journalisten eine sichere gesetzliche Grundlage für bundesbehördliches Auskunftsverhalten zu geben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 20. Februar 2013 entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind, demnach Journalisten von ihnen auf dieser Grundlage – obwohl in der Vergangenheit Usus - keine Auskunft verlangen können. Am 13. Mai 2013 findet im Innenausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Auskunftspflicht von Bundesbehörden gegenüber der Presse und dem dazugehörigen Gesetzentwurf der SPD (Presseauskunftsgesetz, BT-Drs 17/12484) statt.
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