Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ kritisiert, dass deutsche Finanzämter und Sozialbehörden immer häufiger Konten von Bürgerinnen und Bürgern überprüfen. Laut Schaar ist die Anzahl von Abfragen in den letzten Jahren kontinuierlich auf nunmehr knapp 63.000 Abfragen jährlich gestiegen. Schaar kritisierte, dass es bei Einführung des Instruments noch weniger als 9000 Abfragen gegeben habe, seitdem die Zahl bislang um rund 700 Prozent gestiegen sei. Peter Schaar hat Recht, wenn er fordert: „Diesem ungehemmten Zuwachs muss der Gesetzgeber dringend Einhalt gebieten." Peter Schaar hat Recht. Wir unterstützen seine Forderungen und werden, sollte die Bundesregierung weiterhin nicht tätig werden, entsprechende parlamentarische Initiativen vorlegen.
Die Koalition hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Wirtschaftsausschuss beschlossen, morgen wird das Gesetz im Plenum des Bundestages debattiert. Dabei haben sich die Koalitionsfraktionen offenbar auf Kosten des Datenschutzes und auf Kosten des Rechts auf schnelles Internet für alle geeinigt. Oder, anders gesagt: Die Absage an einen Breitband-Universaldienst ist zwischen Union und FDP gegen den erforderlichen Schutz der Grundrechte verdealt worden.
Öffentliche Dokumente und Daten gehören nicht in die Asservatenkammer, sondern ins Internet. Die besten Wege hierfür diskutierte die grüne Bundestagsfraktion in einem öffentlichen Fachgespräch zu „Informationsfreiheit 2.0 und Open Data“ am 26. September 2011 im Deutschen Bundestag. Wir dokumentieren hier auf gruen-digital den Verlauf, Materialien und Presseecho. Wir freuen uns über Euer Feedback!
Auf ihrer heute abgeschlossenen 82. Konferenz befassten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich der aktuellen Diskussionen um Facebook vor allem mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken. Im Hinblick auf die zunehmende Nutzung des Internets und den Umstand, dass den Nutzerinnen und Nutzern die Grundlagen, Funktionsbedingungen und wirtschaftlichen Spielregeln des Internet nicht oder nur unzureichend bekannt sind, wurde auch über die Bedeutung des Datenschutzes als Bildungsaufgabe beraten. Diskutiert wurden ferner die im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgesehenen Identifizierungspflichten, der neue Internet-Adressierungsstandard IPv6 sowie die Auslagerung von IT-Systemen an Internetdienstleister ("Cloud Computing").
2011 wird das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das auf grüne Initiative hin entstanden ist, fünf Jahre alt. Durch die neuen Öffentlichkeiten des Internets bieten sich mehr denn je große Chancen für eine gelebte Informationsfreiheit. Von der Nutzung des Netzes für mehr Transparenz, Engagement und Partizipation kann die gesamte Gesellschaft profitieren, insbesondere durch die Publikation offener, die Allgemeinheit betreffender Informationen und Daten. Wir laden Euch daher sehr herzlich zu einem Öffentlichen Fachgespräch „Informationsfreiheit 2.0 und Open Data. Transparenz, Netz, Demokratie“ ein, das am 26. September 2011 ab 19 Uhr in Berlin stattfinden wird.
Eine netzpolitisch hochspannende Woche geht langsam zu Ende. Während heute in den Landtagen über den Jugendmedienschutzstaats-Vertrag debattiert wurde, wird auch der Bundestag über zwei netzpolitische Themen diskutieren: Gegen 17:15 Uhr steht die abschließende Beratung über den grünen Antrag „Keine Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Europa“ auf der Tagesordnung. Gegen 19:15 Uhr debattiert der Bundestag dann über den interfraktionellen Antrag zum 22. Tätigkeitsbericht von Peter Schaar. Gerade die zeitliche Nähe der Debatten über beide Anträge lässt auf spannende Debatten hoffen.
Aufgrund der aktuellen Terrorwarnungen sind wieder reflexhaft Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen. Doch auch ohne Terrorwarnungen würde aktuell über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Evaluierung und mögliche Alternativen zur Strafverfolgung im Internet diskutiert. Auf der Suche nach bürgerrechtsfreundlichen Alternativen wird dabei vor allem ein „Quick Freeze“-Verfahren diskutiert. Da die Begrifflichkeiten derzeit oftmals unklar erscheinen, versuchen wir hier die Begriffe Quick Freeze, Quick Freeze XL und Vorratsdatenspeicherung Light zu entwirren.
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