Am 10. Dezember 2013 von 17.00 bis 20.00 Uhr veranstaltet die grüne Bundestagsfraktion im Bundestag ein Fachgespräch mit dem Titel "Freund hört mit!? Datenschutz im digitalen Zeitalter". Im Anschluss an das Fachgespräch findet ein Empfang anlässlich der 10-jährigen Amtszeit von Peter Schaar als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit statt. Die Veranstaltung findet im Foyer des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses des Bundestags statt. Wir freuen uns über zahlreiche Anmeldungen.
Am gestrigen Donnerstagabend stand auf der Tagesordnung der 246. Sitzung des Bundestages unter anderem auch der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, aus dem Jahr 2009/2010. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Am Montag, dem 18. März 2013, fand im Rahmen der 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“, zudem neben Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter auch der Präsident der Stiftung, Frederick Richter, eingeladen war, sowie im Anschluss, ein Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Thema „Internetverwaltung“ statt, bei dem es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung ging. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video für all diejenigen, die Ausschusssitzung nicht live verfolgen konnten.
Nach dem 11. September 2001 wurden zur Terrorismusbekämpfung neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen. Um zu verhindern, dass damit eventuell zu weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte auf Dauer legitimiert werden, haben wir damals die Befristung dieser Gesetze und eine Überprüfung der neuen Instrumente festgeschrieben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Evaluierung zur Farce werden lassen. Heute stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine Studie zur Evaluation von Sicherheitsgesetzen vor. Konstantin kommentiert.
Weil Anbieter immer wieder unnötig viele Daten von ihren Kunden erhoben haben und diese zudem länger als erforderlich speicherten, was auch wir immer wieder kritisiert haben, erstellten der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Bundesnetzagentur einen "Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten", der heute veröffentlicht wurde. Der Leitfaden wird hoffentlich helfen, die nicht akzeptable und teilweise willkürliche Speicherpraxis der Telekommunikationsunternehmen einzuschränken. Letztendlich dokumentiert der Leitfragen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden dringend gestärkt werden müssen. Entsprechende Vorschläge hatten wir unterbreitet - Schwarz-Gelb hat sie ignoriert.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Vor kurzem hat Tobias Schwarz, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin, bereits einen kurzen Gastbeitrag verfasst, in dem er über ein Vernetzungstreffen zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und VertreterInnen verschiedener Parteien berichtet. Das Bündnis hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam und partizipativ ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (TransIFG) für Berlin auf den Weg zu bringen. Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus lädt nun zu einer weiteren Diskussion zu der von ihr vorgelegten Initiative und freut sich über Input - nicht nur über den von Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.
Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
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