von Ska Keller & Jan Philipp Albrecht Seit Anis Amri mit einem LKW in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz raste und […]
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Seit 2013 planen die EU und Kanada ein Abkommen zur Fluggastdatenspeicherung, wie sie bereits mit Australien und den USA bestehen. Gestern, am 8. September 2016, hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Paolo Mengozzi, in seiner Einschätzung die massenhafte Speicherung von Fluggastdaten für rechtswidrig erklärt.
Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution zur künftigen Antiterrorstrategie der Union verabschiedet. Hintergrund ist der morgen beginnende EU-Gipfel, bei dem sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten unter anderem über das weitere Vorgehen in Sicherheitsfragen austauschen werden. Leider propagoert die Große Koalition aus Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen im Europäischen Parlament rein symbolische Schnellschüsse ohne Anspruch auf Effektivität. Anstatt die Ursachen von Terrorismus zu bekämpfen, wird eine Rundumüberwachung durch Instrumente wie Passenger Name Record (PNR) und dem Terrorist Finance Tracking Programme (TFTP) gefordert und bei dieser Gelegenheit den Bürgerinnen und Bürgern grundrechtswidrige Maßnahmen untergejubelt.
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